Der [Verfassungsschutz] aber bleibt auch Mittwoch bei seiner Einschätzung. „In der Gesamtschau“, so erläutert es ein Amtsmitarbeiter, verfolge der Verein das Ziel, den Kapitalismus zu überwinden. Und das, so schrieb das Amt zuvor, „unter dem Deckmantel der Wissenschaft und der Bildung“.
Besondere Beachtung findet im Urteil des Verfassungsschutzes auch ein Buch. Der Verein ist Herausgeber des 2015 erschienenen Sammelbands „Aufhebung des Kapitals. Ökonomien einer Übergangsgesellschaft“, in der Autor:innen über das Scheitern sozialistischer Staaten, über das bedingungslose Grundeinkommen oder über Demokratie in Unternehmen schreiben. Fehlt da nicht eine zur Diskussion anstiftende Gegenposition, die den Kapitalismus entgegen den restlichen Autor:innen positiv bewertet, fragt auch der vorsitzende Richter am Dienstag mahnend an.
Art. 1 GG Abs. 1: die Würde des Kapitals ist unantastbar oder so...
Die einzige Erwähnung einer Wirtschaftsform der Bundesrepublik erfolgt m.W. in Art. 15 GG:
"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."
Ich finde wir müssten mal beim Verfassungsgericht anfragen, ob nicht alle Kapitalismus-Verteidiger, die Diskussion über und jenseits von Kapitalismus bekämpfen als Verfassungsfeinde in die Schranken zu weisen sind.