Wenn man die dümmsten Argumente Deutschlands hören will, muss man nur Gegnern einer Vermögenssteuer zuhören. Ich kenne kaum ein Beispiel, bei dem so deutlich ist, wie Milliardäre die Meinung der Bevölkerung erkaufen.
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Das einzige Argument, dass ich immer höre ist, dass das Vermögen ja meist in Unternehmen gebunden ist und nicht einfach so frei verfügbar.
Finde ich jetzt nicht ganz dumm. Ist schon nachvollziehbar. Aber ist dann halt so. Dann macht man halt weniger Gewinn. Meine Arbeit wird ja auch besteuert. Ich könnte auch sagen, mein Gehaltseinkommen ist nicht frei verfügbar, weil ich damit Miete, Essen, Transport etc. zahlen muss.
🗣 Mein Bruttoeinkommen ist auch schon verplant und der Saat nimmt sich seinen Anteil. Meine Altersvorsorge in ETF-Form ist auch gebunden und wird durch Vorabpauschale besteuert. Und das obwohl ich das Geld, womit ich die ETFs gekauft habe ja schon versteuert wurde! 🗣
Niemand hat gesagt, dass die Unternehmen zur etwaigen Begleichung einer Steuer versilbert werden müssen. Es könnte in Raten bezahlt werden. Es könnte Härtefallregelungen geben. Etc, etc.
Niemand hat gesagt, dass die Unternehmen zur etwaigen Begleichung einer Steuer versilbert werden müssen. Es könnte in Raten bezahlt werden. Es könnte Härtefallregelungen geben. Etc, etc.
Das braucht bei einer Vsteuer von 12 % ab 1 Mrd wie die Partei die Linke es fordert niemand sagen, das gebietet die Logik. Wenn du in 10 Jahren 72 % von allem über 1 Mrd abgeben musst, bringt dir ein Recht auf Stundung nichts.
Und wie viele Leute haben eine Firma/Firmen in Eigenbesitz die über ne Mrd wert ist? Deine Rechnung ist für 99.99% der Leute absolut irrelevant. Weil selbst die mit über 1Mrd auch anderes vermögen haben das sie zuerst veräußern könnten wäre es notwendig.
Ganz abgesehen davon hast du in deiner Rechnung unterschlagen, dass vermögen in der Zeit auch Rendite abwirft.
Dabei geht es um die Erbschaftssteuer, oder? Da versteh ich das Argument nicht so richtig. Wenn das Unternehmen Gewinn macht, dann wird davon eben ein Teil benutzt, um die Steuer abzuzahlen. Solange es keinen Gewinn macht, wird die Steuer zinnslos gestundet bis das Unternehmen sich wieder berappelt hat. Bis die Steuer bezahlt ist, bekommt der Eigentümer nur beispielsweise das Dreifache vom Gehalt des am geringsten bezahlten Angestellten.
Würde vielleicht dazu führen, dass Unternehmen mehr in sich selbst investieren und weniger in den Eigentümer. Es wäre vielleicht mehr Geld da, um Angestellte besser zu bezahlen und fortzubilden.
Ich bin schon zufrieden wenn wenigstens das Einkommen aus Vermögen ordentlich besteuert wird. Wenn ich 40h im Büro hocke darf ich mit allen Sozialabgaben mal safe 50% abdrücken. Und da sind "Arbeitgeberranteile" noch nicht eingerechnet, obwohl ich die natürlich auch mit meiner Arbeit erwirtschaften muss. Wenn ich Dividenden bekomme zahle ich nur 25% Abgeltungssteuer von denen ich noch so 3-4% mit der Steuererklärung zurück bekomme.
Warum bitte ist die Lohnsklaverei mehr als doppelt so hoch belastet wie die komplett leistungslosen Kapitalerträge? Wer leider Pech hatte und nicht reich geboren wurde sondern für den Lebensunterhalt noch arbeiten muss, der wird halt für seine Niete in der Geburtslotterie nochmal schön mit doppelter Abgabenlast bestraft. Herzlichen Dank liebes deutsches Wahlvolk!
Warte mal ab bis du rausfindest wie viel Steuern eine Familienstiftung aus Kapitalerträge zahlt.
Das ist was uns wütend machen sollte. Kleinanleger stärker besteuern hilft nur im Kampf Mitte gegen Unten, Oben ist fein raus.
Stimmt zwar, aber wie bekommst du dein Geld dann wieder aus der Stiftung raus, ohne dass das Finanzamt doch noch zuschlägt?
Stiftung ist out. Stiftung macht man erst um Erbschaftssteuer zu umgehen.
Hier ist der Trick, wie du sogar die mageren 25% Abgeltungssteuer umgehst: du hast eine Holding. Wenn die Unternehmen, die zur Holding gehören, Gewinn ausschütten, fallen darauf <1% Steuern an.
Aber wie bekommst du jetzt Geld für dein Bier am Kiosk? Wenn du aus der Holding ausschüttest, dann müsstest du ja Steuern zahlen. Doof.
Du gehst zur Bank und beleihst deine Holding, die ist ja viel wert, da liegt ja dein ganzes Geld drin. Jetzt hast du Geld für Bierchen. Privat bist du auch noch verschuldet, da kann man noch mal Steuern sparen.
Aber du musst den Kredit ja irgendwie bedienen...nächstes Jahr ist deine Holding aber praktischerweise wieder mehr wert, es kam ja neues unversteuertes Geld und die Firmenanteile die sie hält sind auch mehr wert. Also nimmst du einen neuen Kredit auf, bezahlst den alten und hast wieder Geld für Bierchen.
Aber das meiste zahlst du eh einfach als Firmenausgabe aus der Holding. Der gehören dann halt auch deine drei Villen, alles Büros. Der Wirtschaftsprüfer kommt statistisch ja eh nur alle 10.000 Jahre vorbei und du kannst aus dem Firmengeld ja auch gute Anwälte bezahlen.
Und wenn das Schneeballsystem mal irgendwann kaputt geht? Dann werden deine faulen Kredite zwischen den Banken im Kreis getauscht, bis keiner mehr durchblickt, und dann irgendwann zahlt die Zeche die Gesellschaft.
Stiftung macht man erst um Erbschaftssteuer zu umgehen.
Das denken zwar viele, und windige Typen werden nicht müde, es so zu bewerben, ist aber käse. Statt einer Erbschaftssteuer nimmt der Staat hier einfach eine Erbersatzsteuer alle 30 Jahre vor. De facto kommt es also genauso, wie als würdest du das Vermögen alle 30 Jahre vererben und zahlst genauso Steuern dafür.
Wenn die Unternehmen, die zur Holding gehören, Gewinn ausschütten, fallen darauf <1% Steuern an.
Nur bei richtigen Beteiligungen > 10% und auch eher 1,5%. Warum? Weil der Gewinn von den Tochtergesellschaften bereits voll versteuert wurde mit 30% und man so eine Mehrfachbesteuerung verhindert.
Wird dann ins Privatvermögen ausgeschüttet, landet man bei ~48% Steuerlast. Der Clou an dem Konstrukt ist also weniger, dass du weniger Steuern bezahlst, sondern dass du sie schieben kannst bis zur Ausschüttung.
Du gehst zur Bank und beleihst deine Holding, die ist ja viel wert, da liegt ja dein ganzes Geld drin. Jetzt hast du Geld für Bierchen. Privat bist du auch noch verschuldet, da kann man noch mal Steuern sparen.
Bei einer Holding, die einen Privatkredit besichert, bist du ruckzuck in der verdeckten Gewinnausschüttung, da stürzt sich das Finanzamt mit Feuereifer drauf. Das löst direkt die Steuern aus, die man mit diesem Spitzenplan vermeiden wollte. Dazu kann man konsumptive Kredite nicht anrechnen, also nützt dir die Verschuldung zum Steuernsparen nichts.
Aber das meiste zahlst du eh einfach als Firmenausgabe aus der Holding. Der gehören dann halt auch deine drei Villen, alles Büros.
Das kannst du gerne probieren, ist aber einfach nur illegale Steuerhinterziehung und wird entsprechend geahndet.
Der Wirtschaftsprüfer kommt statistisch ja eh nur alle 10.000 Jahre vorbei und du kannst aus dem Firmengeld ja auch gute Anwälte bezahlen.
Was du meinst, ist der Betriebsprüfer. Und der kommt ab einer gewissen Größe lückenlos. Diese großen Lücken hast du nur als Kleinstbetrieb.
De facto kommt es also genauso, wie als würdest du das Vermögen alle 30 Jahre vererben und zahlst genauso Steuern dafür
🙄. Deswegen hast du ja eine zweite Stiftung, duh.
Nur bei richtigen Beteiligungen > 10% und auch eher 1,5%.
Hier ist das für Frau Klatten mal aufgedröselt. Sie zahlt für die Intra-Ausschüttungen etwa 1%
man so eine Mehrfachbesteuerung verhindert
Oh no, Mehrfachbesteuerung 🫣😱🤯. Sag mal jemand dem Klingbeil, dass alle Konsumsteuern auch von meinem bereits versteuerten Einkommen bezahlt werden. Diese Mehrfachbesteuerung, so ungerecht, sie muss endlich ein Ende haben.
Und der kommt ab einer gewissen Größe lückenlos
Aha. Deshalb gibt es keine Wirtschaftskriminalität mehr. Fälle wie Wirecard werden direkt entdeckt, weil der Betriebsprüfer da ständig nachschaut.
bist du ruckzuck in der verdeckten Gewinnausschüttung, da stürzt sich das Finanzamt mit Feuereifer drauf
Naja, die sind mit Feuereifer vor allem überlastet. Und unser Steuerberater hat uns das halt damals auch so erklärt, bei der Firmengründung. Wahrscheinlich muss man noch drei andere Sachen machen. Kredit aufnehmen für ein Haus, das kauft und verkauft man, zack, Geld. Irgendwie so wird es schon gehen, weil so machen das die ganzen Neureichen.
🙄. Deswegen hast du ja eine zweite Stiftung, duh.
Jo, genau so Schlauberger meinte ich. Was der Typ da vorschlägt, kollidiert direkt mit §42 AO. Genau so Konstrukte landen vorm BFH und werden kassiert. Die Leute dürfen dann alles nachzahlen und stehen dümmer da als vorher. Das weiß auch der Typ und bietet deshalb als entgeltliche Leistung unten auf der Seite, wie man den §42 ausdribbeln soll.
Dabei verschweigt er aber, dass a) das Vermögen für immer in den Stiftungen verschwindet und damit dem privaten Zugriff, auch seiner Nachkommen, entzogen ist, b) die Übertragung der Vermögen zwischen den Stiftungen löst bspw bei Immobilien Grunderwerbsteuer aus, dann freigebige Zuwendung (§7 ErbStG) in Steuerklasse 3 (30-50%). Alle 30 Jahre. Und wie gesagt: für den privaten Konsum kommt da überhaupt nichts raus.
Oh no, Mehrfachbesteuerung 🫣😱🤯. Sag mal jemand dem Klingbeil, dass alle Konsumsteuern auch von meinem bereits versteuerten Einkommen bezahlt werden.
Das hat mit Klingbeil oder Konsumsteuern nichts zu tun, sondern mit der Grundidee, dass eine Steuerart (hier Steuern auf Einkommen und Ertrag) nur einmal zu entrichten sind. Das ganze ist bewusst so ausgelegt, dass die endgültige Steuerbelastung mit ~48% auf dem Niveau des Spitzensteuersatzes liegt. Ohne diese Regel würden in Konzernen ja mit jeder Ebene erneut die gleichen 30% fällig, was natürlich Quatsch ist.
Aha. Deshalb gibt es keine Wirtschaftskriminalität mehr. Fälle wie Wirecard werden direkt entdeckt, weil der Betriebsprüfer da ständig nachschaut.
Wirecard hat Umsätze erfunden, also sogar freiwillig zu viel Steuern gezahlt. Und gerade ein Betriebsprüfer ist da wohl auch drüber gestolpert, hat Meldung gemacht, aber die Staatsanwaltschaft hat nichts unternommen.
Und unser Steuerberater hat uns das halt damals auch so erklärt, bei der Firmengründung.
Ob er das mit den 3 Villen = Büros so gesagt hat möchte ich mal nicht hoffen..
Ohne diese Regel würden in Konzernen ja mit jeder Ebene erneut die gleichen 30% fällig, was natürlich Quatsch ist.
Aha, und wieso ist das Quatsch? Irgendjemand gründet ja eine neue Kapitalgesellschaft, weil er sich Vorteile davon verspricht, dass es eine eigene Entität ist. Dann sollte sie aber auch konsequent wie eine eigene Entität behandelt werden. Warum macht es einen Unterschied, ob die Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person oder einer anderen Gesellschaft gehört?
Hier muss man zwischen zwei unterschiedlichen Ereignissen unterscheiden, die besteuert werden sollen: einmal die Entstehung des Gewinns (Wertschöpfung) und einmal der endgültige Übergang ins Privatvermögen. Die natürliche Person ist das Ende der Kette, wenn das Geld dort ankommt, ergibt sich die effektive Definitivbelastung von ~48% von 1€ Unternehmensgewinn*. Dafür kann sie dann auch wirklich mit dem Geld machen, was sie will. Bierchen, Villas, vollkommen egal.
Die Konzernholding hingegen ist nur eine Zwischenstation. Weder entsteht dort der Gewinn, noch geht er dort ins Privatvermögen über. Wenn man so will ist das ähnlich wie beim Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Ein Zwischenhändler kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer abziehen und belastet wird wirklich nur der Endverbraucher. Da ist auch egal, wie viele Zwischenhändler bis zum Endverbraucher durchlaufen werden. Bei der Regel geht es nicht darum, Konzernstrukturen zu privilegieren, sondern neutral zu behandeln. Sonst würde man nicht Wertschöpfung besteuern, sondern Organigramme.
*aufgeteilt auf zwei Ebenen: 30% zahlt die Gesellschaft auf ihren Gewinn, ~26% auf den Rest bei Ausschüttung die Privatperson, so dass sich am Ende absichtlich eine Gesamtbelastung von 48%, also quasi dem Spitzensteuersatz für Einkommen + Soli ergibt.
Aber ich gebe der Holding ja auch andere Privilegien: ich entziehe ja bei der Ausschüttung an die Holding ner Tochtergesellschaft quasi Kapital, und schütze ebenjenes Kapital vor den Geschäftsrisiken ebenjener Tochtergesellschaft.
Und wenn unser Steuersystem so logisch wäre, ist ja die Zwischenfirmenbesteuerung trotzdem Humbug, weil dann müsste ja keine Steuer anfallen.
Ich empfehle dir Code of Capital von der Princeton Professorin Katharina Pistor. Sie beschreibt, wie diese Strukturen (bspw. Holdinggesellschaften) explizit zur Steuervermeidung überhaupt codifiziert wurden.
Aber ich gebe der Holding ja auch andere Privilegien: ich entziehe ja bei der Ausschüttung an die Holding ner Tochtergesellschaft quasi Kapital, und schütze ebenjenes Kapital vor den Geschäftsrisiken ebenjener Tochtergesellschaft.
Das ist aber nicht holdingspezifisch. Bei einer "normalen" Gesellschaft, die einer natürlichen Person gehört, würde der Gewinn auf gleichem Wege abfließen. Nur eben nicht zur Holding, sondern zur Person. Das Prinzip, Ausschüttung der Gewinne, bleibt komplett gleich, es ändert sich nur, wer das Geld bekommt. Für einen Gläubiger der Gesellschaft ist das wurscht, die Abschirmung entsteht nicht durch die Holding, sondern durch die Rechtsform der eigentlichen Gesellschaft + die Ausschüttung.
Und wenn unser Steuersystem so logisch wäre, ist ja die Zwischenfirmenbesteuerung trotzdem Humbug, weil dann müsste ja keine Steuer anfallen.
Das stimmt! Das Problem hier ist, dass §3c EStG gleich zu Beginn festlegt, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden dürfen. Das bedeutet, dass bei komplett steuerfreien Dividenden jedes betroffene Unternehmen fein säuberlich abtrennen müsste, wie viel von den Finanzierungs- und Verwaltungskosten nun auf diese Beteiligung entfällt. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber einfach diese 5% pauschal vor, die aufwendigen Einzelfallermittlungen entfallen. Eine massive Arbeitserleichterung in der Praxis, aber eigentlich nicht logisch.
Ich empfehle dir Code of Capital von der Princeton Professorin Katharina Pistor. Sie beschreibt, wie diese Strukturen (bspw. Holdinggesellschaften) explizit zur Steuervermeidung überhaupt codifiziert wurden.
Interessant. Was schreibt sie denn genau?
Das ist aber nicht holdingspezifisch
Nein, ist es nicht. Aber aufgrund der Privilegien von Kapitalgesellschaften finde ich es unlogisch, das man versucht die gesamte Steuerlast auf Einkommensteuerniveau zu halten.
Wenn es einem Unternehmer wichtig ist, dass er nur Einkommensteuer zahlt, kann er ja eK oder eine GbR nehmen. Dann muss er halt als aufrechter Geschäftsmann mit Privatvermögen haften.
Oder er macht sich mittels einer Kapitalgesellschaft (weitgehend) frei von dieser Verantwortung, aber dann darf die Gesellschaft mMn auch deutlich höheres Schutzgeld, aka Steuer für dieses Privileg nehmen. Und zwar für jede Instanz des Risikovermeidungsstapels eines Konzerns.
Was schreibt sie denn genau?
Geht unter anderem um die historische Entstehung von Kapitalgesellschaften und des modernen Steuersystems (das in den westlichen Ländern überall erstaunlich gleich ist). Also wie mit der Änderung von Reichtum seit der Industrialisierung (bspw. Verschiebung von Landbesitz zu Produktionsmitteln) die Steuer- und Wirtschaftsgesetzgebung sich gezielt so mitgewandelt hat, dass Reichtum (Besitz) eben steuerlich gegenüber Arbeit begünstigt wird.
Aber aufgrund der Privilegien von Kapitalgesellschaften finde ich es unlogisch, das man versucht die gesamte Steuerlast auf Einkommensteuerniveau zu halten.
Ist eine politische Entscheidung, über die man diskutieren kann, klar! Aber das ist dann auch eine andere Diskussion als das ursprüngliche "Geheimtrick Holding" oder "3 Villen = Büro".
Wenn es einem Unternehmer wichtig ist, dass er nur Einkommensteuer zahlt, kann er ja eK oder eine GbR nehmen. Dann muss er halt als aufrechter Geschäftsmann mit Privatvermögen haften.
So fix verschränkt als Paket sind die beiden Sachen nicht. Mit einer GmbH & Co. KG hast du beides: volle Haftungsbeschränkung und transparente Besteuerung wie eine Personengesellschaft. Sehr häufig im Mittelstand und gibt es seit Ewigkeiten.
Umgekehrt darfst du als Personengesellschaft mittlerweile optieren, dich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, und du darfst auch thesaurierte Gewinne wie eine Kapitalgesellschaft mit ~28% versteuern, also den elementaren Stundungsvorteil der Kapitalgesellschaft nachbilden, ohne eine sein zu müssen. Der Gesetzgeber ermöglicht hier ganz bewusst in beide Richtungen Flexibilität.
Oder er macht sich mittels einer Kapitalgesellschaft (weitgehend) frei von dieser Verantwortung, aber dann darf die Gesellschaft mMn auch deutlich höheres Schutzgeld, aka Steuer für dieses Privileg nehmen.
Nein, das darf die Gesellschaft tatsächlich nicht. So eine Art Steuer hatten wir bis 1992 mit der Gesellschaftssteuer. Die besteuerte den Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Diese Steuer wurde aber bereits seit den 60ern sukzessive auf EG-Ebene harmonisiert und ist heute über die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie geregelt (2008/7/EG). Nach dieser Richtlinie darf diese Steuer auch nicht mehr eingeführt werden, europarechtlich ist die Tür hier also zu.
Und zwar für jede Instanz des Risikovermeidungsstapels eines Konzerns.
Die Haftung des Eigentümers wird durch die oberste Gesellschaft begrenzt, ganz gleich, wie viele Gesellschaften da noch unten dran hängen. Was man in Konzernstrukturen hat, ist die Risikotrennung zwischen den Geschäftsbereichen. Das stimmt. Aber auch dort sollte man sich nichts vormachen, Banken sind ja nicht blöd: wenn die sehen, dass die Tochter alles an die Mutter abtreten darf und selbst ziemlich dünn dasteht, dann gibt es Kredite nur, wenn entweder die Mutter mithaftet, Patronatserklärung oder sogar der Gesellschafter-Geschäftsführer eine persönliche Bürgschaft abgibt. Dazu die verschiedenen Formen von Haftung, die im Falle von Problemen trotzdem auftauchen können und Zugriff aufs "sichere" Vermögen erlauben (Geschäftsführerhaftung, Durchgriffshaftung, etc). So hermetisch abgeriegelt, wie man sich das auf dem Papier vielleicht vorstellt, ist es am Ende nicht.
Also wie mit der Änderung von Reichtum seit der Industrialisierung (bspw. Verschiebung von Landbesitz zu Produktionsmitteln) die Steuer- und Wirtschaftsgesetzgebung sich gezielt so mitgewandelt hat, dass Reichtum (Besitz) eben steuerlich gegenüber Arbeit begünstigt wird.
Keine Ahnung, wie das in Amerika oder Großbritannien ablief, aber bei uns war es eigentlich eher andersrum. In Preußen kam 1891 die progressive Einkommensteuer, 1893 die Vermögensteuer und 1906 die Erbschaftsteuer. Also mehr Besteuerung von Besitz statt weniger. Die Aussage würde aber stimmen, wenn man sie stattdessen auf die letzten 40 Jahre bezieht, denn da gibt es diese Tendenz tatsächlich.
Arm sein ist teuer. Das kann sich nicht jeder leisten.
Ich fürchte ja, dass das dann an die Vermögen des Mittelstandes geht und die Superreichen auch weiterhin absolut gar nichts zahlen.
Mittelschicht oder -stand?
Tatsächlich erfüllt auch die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die qualitativen Kriterien des Mittelstandsbegriffes. Zugleich zählen aber auch Familienunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz zum Mittelstand, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Mittelstand ist mit Ansage laut Definitionen der Linken dabei, Mittelschicht schon Inflationswegen demnächst, weil greift ja bei ner PdL ab 1 Mio Euro Nettovermögen.
Und das mit geringen Sätzen zu besteuern ist auch unkritisch. Genauso wie es unkritisch ist mittlere Gehälter mit geringen Steuern zu belegen.
Passend dazu vielleicht, was Helmut Schmidt von 39:07 bis 42:26 erzählt.
Ich zitiere mal, was er von 41:50 bis 42:22 sagt, empfehle aber, auch den Kontext drumherum zu schauen (das ganze Interview ist mMn interessant):
„Es war ein Fehler, dass die Deutschen die Vermögenssteuer aufgehoben haben. Der ist uns passiert. Das hat das Verfassungsgericht, hat damals ein Urteil gefällt und hat eine sehr kurze Frist gesetzt. Bis zu dem [Datum] musste nach der Meinung des Verfassungsgerichts die Vermögenssteuer renoviert werden. Die ist aber nicht erneuert worden, sondern sie ist dann aufgehoben worden. Das war ein Fehler.“
Kontext dazu:
Das Vermögensteuergesetz gibt es noch, nur wird die Steuer nicht mehr erhoben, weil die Art der Bewertung der verschiedenen Vermögensarten beanstandet wurde (da basierend auf Wertfeststellungen aus dem Jahre 1964 und somit nicht aktuell). Das Gesetz an sich war wohl gar nicht problematisch.
Das Gesetz an sich kann auch gar nicht problematisch sein, weil die Vermögensteuer explizit im GG aufgeführt ist.
Tatsächlich, in Artikel 106 GG steht es. Da fragt man sich, wie es weiterhin ein Zustand sein kann, dass diese faktisch nicht mehr erhoben wird. Da müsste man doch ein verfassungsrechtliches Verfahren anstrengen.
Steht ja leider nicht drin, dass sie erhoben werden muss.
Aber ich frage mich seit 1997 schon, warum die Länder nicht mega rumrandalieren, die Vermögensteuer endlich wieder zu erheben. Die heulen auch immer rum, dass sie kein Geld haben, aber lassen es dann einfach auf der Straße liegen ¯\_(ツ)_/¯
Denken wir dran, auch ausländische Eigentümer zu besteuern? Ansonsten parken die Superreichen ihr Geld in niederländischen Stiftungen.
Aber aber wenn ich selbst mal reich bin ... /s falls nicht klar