django

joined 2 years ago
[–] [email protected] 5 points 1 week ago (7 children)

You could store a lot of cannabis flowers in it, depending on your local laws.

[–] [email protected] 15 points 1 week ago* (last edited 1 week ago)

Auto musste schlafen.

[–] [email protected] 4 points 1 week ago (1 children)

Kam mir doch direkt bekannt vor: https://lemmy.eco.br/post/12315417

[–] [email protected] 7 points 1 week ago

Meine Recherche ergab folgende Möglichkeiten:

  • Rostpilz
  • Calcium- oder Magnesiummangel
  • Überdüngung

Wenn du mit den Fingern dran reibst und farbiger Staub an deinen Fingern haftet, ist es der Pilz.

[–] [email protected] 11 points 1 week ago

Vielleicht wollte er schon mal probeliegen?

[–] [email protected] 13 points 1 week ago (1 children)

Da die Nazis den Klimawandel leugnen, passen die thematisch gut zusammen.

[–] [email protected] 1 points 1 week ago
[–] [email protected] 0 points 1 week ago

Wow, sorry, I am apparently very bad at communicating.

[–] [email protected] 15 points 2 weeks ago (1 children)

The shirts are very nice, I look forward to shirt season in the office.

 

Eine 71-Jährige hat am Donnerstag in Northeim unter Einfluss von Cannabis offenbar gleich zwei Unfälle verursacht. Wie die Polizei mitteilte, verschätzte sich die Frau zunächst beim Abbiegen, weshalb sie ein entgegenkommendes Auto streifte. Bei der Unfallaufnahme sei ein Test zur Fahrtauglichkeit noch unauffällig gewesen, so die Polizei. Kurze Zeit später kam die Frau auf gerader Strecke von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem geparkten Auto. Zeugenaussagen zufolge hatte sie zuvor Schlangenlinien gefahren. Nach eigenen Angaben entlockten die Polizisten mittels "professioneller Gesprächsführung" der Seniorin das Eingeständnis, medizinisches Cannabis konsumiert zu haben. Die Northeimerin gab daraufhin ihren Führerschein freiwillig ab. Gegen sie wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge von Medikamentenkonsums ermittelt. Bei den Unfällen entstand lediglich Sachschaden.

 

Eigentlich hatte CDU-Chef Merz angekündigt, nach einer gewonnenen Bundestagswahl die Teil-Legalisierung von Cannabis zurückzunehmen. Ob sich die SPD darauf einlässt? Maßgeblich dürfte wohl die Evaluierung des Gesetzes werden.

Im Wahlkampf war CDU-Chef Merz kürzlich gefragt worden, ob "Bubatz" legal bleibe. Er konnte mit dem Slang-Begriff für Cannabis wenig anfangen und fragte amüsiert zurück: "Was ist Bubatz?". Als es ihm erklärt wurde, wiederholte er die altbekannte Union-Programmlage. Nach einem Wahlsieg müsse die Rechtslage "korrigiert" werden.

Ob der designierte Kanzler mit einem Koalitionspartner SPD dieses Ziel gelingen wird? Aus der Union kommen inzwischen Signale, dass es angesichts einer verschärften Sicherheitslage oder einer massiven Wirtschaftskrise wichtigere Themen gibt. Ein bisschen klingt es sogar so, als ob die Union bei dem Thema bereits den Rückzug angetreten hat.

 

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert eine Rücknahme der Cannabis-Legalisierung. Besonders kritisch sehen die Ärzte die Verschreibung von medizinischem Cannabis durch Online-Anbieter.

Cannabis kann laut Ärztekammer als Medikament bei zahlreichen Erkrankungen helfen. Ihre Kritik ist aber: Online-Anbieter werden genutzt, um medizinisches Cannabis per Rezept für den Freizeitkonsum zu bekommen. Das Problem dabei: Die Online-Anbieter sitzen häufig im Ausland und arbeiten mit ausländischen Ärzten zusammen, die dann die Rezepte ausstellen. Ein persönliches Anamnesegespräch findet oft nicht statt.

"Die Forderung von unserer Seite an die Politik ist, dass es nicht online bestellt werden darf. Außerdem muss es vorher einen persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt geben", erklärt Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Es müsse zudem sichergestellt werden, dass für Cannabis nicht geworben werden dürfe. "Cannabis muss aus sicherer Quelle an Konsumenten weitergegeben werden", so Hermann.

 

Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gehört nach Aussagen von Unionspolitikern zu den Gesetzen der einstigen Ampel-Koalition, die ihrer Ansicht nach rasch reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden sollten.

 

Der Aschheimer Cannabis-Unternehmer Wenzel Cerveny (63, 14 Filialen in Süddeutschland) hat kiloweise Cannabis-Produkte bei der Staatsanwaltschaft abgeholt. Die waren 2022 bei einer Razzia in seinem Zentrallager in Baldham (Kreis Ebersberg) beschlagnahmt worden.

Nach drei Jahren gab die Behörde die Cannabisprodukte frei. Sprecherin Andrea Grape: „Die beschlagnahmten Gegenstände wurden herausgegeben, da das Verfahren eingestellt wurde.“ Der Verdacht damals: Handel mit illegalen Cannabis-Produkten. In den Produkten seien THC-Grenzwerte überschritten worden – die Einstellung jetzt zeigt: Das war nicht der Fall.

Cerveny holte die 158 Warenpositionen in 50 Kartons mit einem Lkw und Helfern bei der Behörde am Hauptbahnhof ab. „Das ist ein Paradebeispiel für Behördenversagen und den völlig unverhältnismäßigen Umgang mit Hanfprodukten. Hier werden Ressourcen verschwendet, während echte Probleme ignoriert werden“, so Cerveny. „Dass die Staatsanwaltschaft nach Jahren still und leise das Verfahren einstellt, zeigt, dass es nie eine Grundlage für die Vorwürfe gab.“

Jetzt bleibe er auf dem Schaden sitzen: 60 000 Euro betrage der Warenwert, sagt Cerveny. „Das bedeutet einen entgangenen Umsatz von 250 000 Euro.“ Die Waren könne er nicht mehr verkaufen. „Alles unbrauchbar, weil falsch gelagert. Es handelt sich hier um Lebensmittel, die maximal zwei Jahre haltbar sind, und die Razzia ist bereits drei Jahre her.“ Er will jetzt Schadensersatz verlangen.

Derweil laufen weitere ähnliche Verfahren gegen Cerveny – bei der Staatsanwaltschaft München I, die für Stadt und Landkreis München zuständig ist. Dabei seien die Waren im Wert von mehreren hunderttausend Euro beschlagnahmt worden. Er ist sicher: Die bekommt er auch zurück. „Dann spielen wir wieder Umzug.“

 

Die Union will die Cannabis-Legalisierung zurücknehmen - sollte es so weit kommen, entstehen laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) hohe Entschädigungsansprüche. "Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich. Damit könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen", sagte Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Da Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch seien und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in "nicht unerheblicher Höhe".

Die Union hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme das Cannabisgesetz umgehend rückgängig machen zu wollen. "Dieses Gesetz schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem Drogenkonsum und der Sucht aus", heißt es im Wahlprogramm von CDU/CSU.

Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland das Kiffen für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen "Anbauvereinigungen" mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.

Mit Blick auf die Pläne der Union sagte Pschorr, der Gesetzgeber müsste ausreichende Übergangsfristen gewähren. "Den Cannabis Social Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden." Eine erneute Strafbarkeit könne zudem nicht rückwirkend eingeführt werden.

Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz. "Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich. Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss." Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Die NRV ist ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten.

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ich🍽️iel (discuss.tchncs.de)
 
 

Eher rechnet die Juristin mit Kompromissen unter den künftigen Koalitionspartnern. Statt drei erlaubter Hanfpflanzen für den Eigenanbau könnte dann vielleicht nur noch eine erlaubt sein.

Die Obergrenze beim THC-Gehalt von Cannabis könnte nach unten korrigiert werden. Ebenso die Abgabemenge in den Cannabis-Clubs, deren Mitglieder nach aktueller Gesetzeslage 50 Gramm im Monat beziehen dürfen.

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submitted 2 months ago* (last edited 2 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 

Bildquelle: frisbeedude

 

In Österreich ist die Einfuhr, der Besitz und die Weitergabe von Cannabis weiterhin ohne Ausnahme verboten. Die Legalisierung in Deutschland hat, bis jetzt zumindest, keinerlei Auswirkungen auf das Verhalten der Drogenkonsumenten im Innviertel, so Herbert Dutter-Kohlhofer von der Fachstelle für Suchtberatung im Innviertel. Er sagt: „Bei uns hat sich eigentlich nichts verändert. Das von Bayern jetzt etwas zu uns herüberschwappt, ist uns nicht aufgefallen“.

 

Bayerische Behörden bremsen den Cannabis-Anbau im Freistaat aus. Unterwegs mit dem Vorstand des Cannabis Social Club Minga e.V.

Die Lagerhalle, die sie für Cannabis-Anbau angemietet haben, habe die Vereinsmitglieder in den vergangenen Monaten 35.000 Euro gekostet, sagt Tuncer. Man habe alle Auflagen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erfüllt: Außenkameras, Innenkameras, Bewegungsmelder, Fenstergitter, Hygieneschleuse, Fahrzeugschleuse, Jugendschutzkonzept. Er habe sich für 900 Euro zum Präventionsberater ausbilden lassen.

Das Bayerische Landesamt brauchte fast fünf Monate, um den Antrag des Cannabis Social Club Minga e. V. zu bearbeiten. Ende November 2024 kam der Bescheid. Der Verein erhalte keine Erlaubnis, stand darin. Um eine zu erhalten, müssten ausnahmslos alle Mitglieder des Vereins nach dem Gesetz »aktiv« und »eigenhändig« am Anbau mitwirken. Genau das sieht die Satzung von Cannabis Social Club Minga e. V. nicht vor. »Wäre auch merkwürdig«, sagt Erdinc Tuncer, »Rollstuhlfahrer dazu zu zwingen.«

Tuncer hat bereits eine Kundgebung am Münchner Marienplatz abgehalten und eine am Odeonsplatz. Eine Petition im Bayerischen Landtag eingereicht. Einen offenen Brief an den Behindertenbeauftragen der Bayerischen Staatsregierung verfasst (ein Referent schrieb ihm zurück, man teile seine Bedenken). »Es geht zwar ins Geld«, sagt Tuncer, »wir zahlen Miete, haben einen Hausmeister. Aber ich habe Energie. Ich habe Zeit. Das Gesetz ist nun mal auf unserer Seite.«

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