Weil das Gesetz an vielen Stellen unklar und unsicher sei, entstünden deutlich kompliziertere Sachverhalte, sagt die Oberstaatsanwältin. Auch für die Polizei sei der Ermittlungsaufwand mit der Legalisierung von Cannabis gestiegen. Legal ist infolge des Cannabis-Gesetzes das Mitführen von bis zu 25 Gramm für den Eigenbedarf.
"Die Problematik ist jetzt, dass wir deutlich mehr investieren müssen, um auch den Dealer zu überführen, dass er gedealt hat und dass es nicht bloß ein einfacher Besitz ist", erklärt Hendrik Weis, Leiter des Rauschgiftdezernats der Polizei Stuttgart.
Schade, dass man da einfach unbelegt die Meinung der Oberstaatsanwältin übernimmt. Man hätte die "komplizierten" Sachverhalte ja auch einfach mal benennen können. So ist die Info wertlos.
Die Problematik des Polizisten sehe ich jetzt auch nicht so. Man muss einem Dealer halt nachweisen, dass das kein "normaler" Besitz ist. Aber der normale Besitz ist doch geregelt? Sowohl bei den 25 g, bzw. 50 g in der Wohnung, als auch bei den drei Pflanzen. Man kann halt keine Leute mehr für geringe Mengen oder Eigenanbau verknacken, aber das ist ja gerade die Entlastung in der Justiz. Das die Polizei eben ihre Arbeit richtig machen muss, ist also eine Problematik?