this post was submitted on 03 Apr 2025
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Wehrhafte Demokratie

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Zwei Fotos eines jungen Mannes mit brauner Scheitelfrisur sind auf dem Plakat zu sehen. Auf einem davon trägt er einen Pullover der rechtsradikalen Kleinstpartei der Dritte Weg.

Über den Fotos prangt das Logo der Bio Compay. „Dürfen wir vorstellen, der neue Azubi hier im Markt“, heißt es in dem darunter stehenden Text, der davor warnt, dass der junge Mann ein Neonazi ist, der an dem brutalen Angriff auf Antifaschist:in­nen am Berliner Ostkreuz im vergangenen Jahr beteiligt gewesen sein soll.

Der Angriff, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, wird Mitgliedern des Dritten Wegs und ihrer Nachwuchsorganisation, der „Nationalrevolutionäre Jugend“, zugeordnet.

Nach einer Großrazzia im Juli vergangenen Jahres wird gegen neun Verdächtige zwischen 17 und 21 Jahren ermittelt. Wie die Staatsanwaltschaft der taz bestätigte, laufen deswegen auch Ermittlungen gegen den Bio-Company-Azubi.

Mehrere Personen wurden bei dem Angriff verletzt. 15 bis 20 vermummte Neonazis sollen mit Schlagstöcken, Holzknüppeln, Handschuhen und Pfefferspray auf ihre Opfer losgegangen sein.

Der Aushang hängt mittlerweile nicht mehr an der Bio-Company-Filiale an der Boxhagener Straße in Berlin-Friedrichshain. Auch von dem Mann selbst ist nichts zu sehen. Nach ihm gefragt, sagt eine Mitarbeiterin, dass er nie mit rechtsextremen Äußerungen aufgefallen sei.

Seinen Job ist er laut taz-Informationen jetzt trotzdem los. Zu Personalfragen will sich Bio Company offiziell nicht äußern, man stehe jedoch „für Weltoffenheit und Toleranz“, Diskriminierung und Rassismus hätten keinen Platz, so Sprecherin Imke Sturm.

Doch kann man Menschen aufgrund ihrer Gesinnung so einfach feuern? Bei dem Azubi stand einer Kündigung nichts im Weg, dieser soll in der Probezeit gewesen sein. Doch wie ist es in regulären Arbeitsverhältnissen?

„Bis zu einer Kündigung muss viel passieren“, sagt Martin Bechert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der taz. Eine rechtsextreme Gesinnung allein sei kein ausreichender Grund.

Das Arbeitsrecht sehe hohe Hürden für eine Entlassung vor. Diese sei erst möglich, wenn rechtsextreme Einstellungen am Arbeitsplatz auch zum Ausdruck kommen.

Auch verhaltensbedingte Kündigungen seien möglich. Etwa wenn sich Ar­beit­neh­me­r:in­nen in der Arbeitszeit diskriminierend verhalten oder der Betriebsfrieden durch das Verhalten im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gesinnung nicht mehr gewährleistet ist.

Anders sei das jedoch bei Angestellten im öffentlichen Dienst. „Hier erwarten Arbeitsgerichte eine deutlich höhere Loyalität“, so Bechert. Verfassungsfeindliche Aussagen, auch abseits des Arbeitsplatzes, könnten hier schneller zu einer Kündigung führen.

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[–] [email protected] 2 points 5 days ago

Ich wollte nur darauf hinweisen dass die Forderung nach beweisen auch nicht die aller klügste ist. Ist wie bei Zeitungen die Recherchen veröffentlichen ohne die Quellen offen zu legen. Da musst du dann selber entscheiden ob du denen glaubst oder nicht.