this post was submitted on 28 Mar 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Ich wohne hier seit 3 Jahren. Auf meinem Vertrag mit Personal- und Studentenwohnhaus steht:

“Klausel 2: Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.”

~~“Klausel 3: Das Nutzungsrecht besteht nur so lange, wie der Bewohner an der Universität oder einer Fachhochschule in [Stadt] ordnungsgemäß studiert.”~~ So wie ihr sieht: durchgestrichen. Unterschriben von beiden Parteien.

Personal- und Studentenwohnhaus behauptet heute per Brief:

“Sollten sie sich in keiner Ausbildung (Studium, Schüler) mehr befinden, entfällt die Berechtigung zum Bewohnen des Studentenwohnheimes”

Auf diesem Gebäude wohnt ein Paar mit viel Geld (Wohnung ist 140 qm gross), die auf keinen Fall studieren, und mehrere Menschen, die nicht wie Studierenden aussehen (2 Maurer, 1 Rentner, 1 Sekretärin, 1 Postbote). Ich weiß, dass der Postbote und die Sekretärin VZ arbeiten.

Ich gehe zum MSV am Montag aber ich frage auch hier: Wenn die Klausel 2 durchgestrichen ist, muss ich umziehen? Ich glaube nicht aber vielleicht habe ich es alles falsch gelesen?

top 9 comments
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[–] einkorn@feddit.org 17 points 3 months ago (2 children)

Dass bei dir Klausel 3 im Vertrag steht bedeutet nicht, dass sie automatisch bei allen vorhanden sein muss.

Hast du die Hausleitung schon darauf hingewiesen, dass die Klausel im Vertrag gestrichen wurde?

Das wird vermutlich der Aufhänger sein, um den es im schlimmsten Fall gehen wird: War die Klausel von Anfang an oder erst nachträglich gestrichen worden?

[–] brotundspiele@feddit.org 21 points 3 months ago (2 children)

Wenn die Klausel erst nachträglich gestrichen wurde, müsste der Vermieter ja eine unterschriebene Version des Vertrags ohne Streichung vorweisen können. Üblicherweise bekommen ja beide Vertragsparteien eine Ausfertigung, unter anderem aus diesem Grund.

[–] einkorn@feddit.org 6 points 3 months ago

Ja, in der Theorie ist es immer einfach. Die Praxis ist aber ein anderes Paar Schuhe.

[–] molker348@feddit.org 3 points 3 months ago

nicht nachträglich gestrichen

[–] molker348@feddit.org 6 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (1 children)

Hast du die Hausleitung schon darauf hingewiesen, dass die Klausel im Vertrag gestrichen wurde?

nein.

War die Klausel von Anfang an oder erst nachträglich gestrichen worden?

von Anfang an.

Vor 3 Jahren bin ich intern im Gebäude eine Etage höher umgezogen, heißt, dieser ist der 2. Vertrag. Auf dem 1. steht genauso diese Klausel auch gestrichen.

Das wird vermutlich der Aufhänger sein, um den es im schlimmsten Fall gehen wird

meinst, du, sie können mich zwingen, eine neue Kopie dieses Vertrages zu unterschreiben, wo diese Klausel nicht gestrichen ist?

[–] einkorn@feddit.org 7 points 3 months ago (1 children)

nein.

Dann tu das bitte schriftlich in einem freundlichen Ton. Z.B.

Sehr geehrte Person,
vielen Dank für Ihren Brief vom X.X.X. In meinem Mietvertrag vom Y.Y.Y. wurde die Klausel 3, die das Nutzungsrecht an eine Ausbildung oder Studium bindet, explizit gestrichen. Dies war bereits in meinem vorherigen Mietvertrag mit Ihnen vom Z.Z.Z. der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
molker348

meinst, du, sie können mich zwingen, eine neue Kopie dieses Vertrages zu unterschreiben, wo diese Klausel nicht gestrichen ist?

Allgemein gilt: Niemand darf dich zwingen etwas gegen deinen Willen zu unterschreiben. Wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit. Behalte das auch im Hinterkopf, wenn z.B. ein Arbeit~~geber~~nehmer von dir verlangt, dass du eine Abmahnung oder dergleichen unterschreibst.

In deinem konkreten Fall bedeutet das: Nein, können sie nicht. Alles andere ist nur Drohkulisse. Der Mietvertrag wurde so abgeschlossen und so lange keine Bestimmungen davon gegen Gesetze verstoßen, hat er voll und ganz Bestand.

[–] RidderSport@feddit.org 1 points 3 months ago

So nämlich. Und im Zweifel muss du dich verklagen lassen, was kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

[–] bjoern_tantau@swg-empire.de 9 points 3 months ago

Mieterrecht in Deutschland ist so gut, dass es echt schwer ist bestehende Mieter aus einer Wohnung zu bekommen. Heißt natürlich nicht, dass sie es trotzdem versuchen.

[–] baleanar@discuss.tchncs.de 3 points 3 months ago

Wehr dich. Es gibt sicherlich auch einen Mieterbund oder deine Stadt hat einen Verein oder so der dir bei solchen Sachen unterstützt. Lass dich beraten.

Ich würde es auf jeden Fall erstmal freundlich versuchen, aber alles nachweisbar. Kopie machen, per registrierte Post schicken mit sowas wie "ich habe vor kurzem einen Brief erhalten.... Könnte sich um ein Missverständnis handeln.... Hier Beweis... Bitte um Rückmeldung innerhalb zwei Wochen..."

Im Ernstfall, wenn du beraten wurdest und der Vermieter will dich trotzdem zwingen, geh dann zum Anwalt und bring es vor dem Richter. Ich kenne persönlich Leute die schon gesiegt haben und z.B länger bleiben dürften, Schäden repariert und vergütet bekommen haben, und das beste war bei einem Freund hat es auch eine Mietverminderung gegeben.

Lass dich nicht herumschubsen. Mietrecht besteht hier und ist ziemlich stark.