this post was submitted on 28 Mar 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Dass bei dir Klausel 3 im Vertrag steht bedeutet nicht, dass sie automatisch bei allen vorhanden sein muss.
Hast du die Hausleitung schon darauf hingewiesen, dass die Klausel im Vertrag gestrichen wurde?
Das wird vermutlich der Aufhänger sein, um den es im schlimmsten Fall gehen wird: War die Klausel von Anfang an oder erst nachträglich gestrichen worden?
Wenn die Klausel erst nachträglich gestrichen wurde, müsste der Vermieter ja eine unterschriebene Version des Vertrags ohne Streichung vorweisen können. Üblicherweise bekommen ja beide Vertragsparteien eine Ausfertigung, unter anderem aus diesem Grund.
Ja, in der Theorie ist es immer einfach. Die Praxis ist aber ein anderes Paar Schuhe.
nicht nachträglich gestrichen
nein.
von Anfang an.
Vor 3 Jahren bin ich intern im Gebäude eine Etage höher umgezogen, heißt, dieser ist der 2. Vertrag. Auf dem 1. steht genauso diese Klausel auch gestrichen.
meinst, du, sie können mich zwingen, eine neue Kopie dieses Vertrages zu unterschreiben, wo diese Klausel nicht gestrichen ist?
Dann tu das bitte schriftlich in einem freundlichen Ton. Z.B.
Allgemein gilt: Niemand darf dich zwingen etwas gegen deinen Willen zu unterschreiben. Wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit. Behalte das auch im Hinterkopf, wenn z.B. ein Arbeit~~geber~~nehmer von dir verlangt, dass du eine Abmahnung oder dergleichen unterschreibst.
In deinem konkreten Fall bedeutet das: Nein, können sie nicht. Alles andere ist nur Drohkulisse. Der Mietvertrag wurde so abgeschlossen und so lange keine Bestimmungen davon gegen Gesetze verstoßen, hat er voll und ganz Bestand.
So nämlich. Und im Zweifel muss du dich verklagen lassen, was kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.