this post was submitted on 28 Mar 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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nein.
von Anfang an.
Vor 3 Jahren bin ich intern im Gebäude eine Etage höher umgezogen, heißt, dieser ist der 2. Vertrag. Auf dem 1. steht genauso diese Klausel auch gestrichen.
meinst, du, sie können mich zwingen, eine neue Kopie dieses Vertrages zu unterschreiben, wo diese Klausel nicht gestrichen ist?
Dann tu das bitte schriftlich in einem freundlichen Ton. Z.B.
Allgemein gilt: Niemand darf dich zwingen etwas gegen deinen Willen zu unterschreiben. Wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit. Behalte das auch im Hinterkopf, wenn z.B. ein Arbeit~~geber~~nehmer von dir verlangt, dass du eine Abmahnung oder dergleichen unterschreibst.
In deinem konkreten Fall bedeutet das: Nein, können sie nicht. Alles andere ist nur Drohkulisse. Der Mietvertrag wurde so abgeschlossen und so lange keine Bestimmungen davon gegen Gesetze verstoßen, hat er voll und ganz Bestand.
So nämlich. Und im Zweifel muss du dich verklagen lassen, was kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.