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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Ich wohne hier seit 3 Jahren. Auf meinem Vertrag mit Personal- und Studentenwohnhaus steht:

“Klausel 2: Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.”

~~“Klausel 3: Das Nutzungsrecht besteht nur so lange, wie der Bewohner an der Universität oder einer Fachhochschule in [Stadt] ordnungsgemäß studiert.”~~ So wie ihr sieht: durchgestrichen. Unterschriben von beiden Parteien.

Personal- und Studentenwohnhaus behauptet heute per Brief:

“Sollten sie sich in keiner Ausbildung (Studium, Schüler) mehr befinden, entfällt die Berechtigung zum Bewohnen des Studentenwohnheimes”

Auf diesem Gebäude wohnt ein Paar mit viel Geld (Wohnung ist 140 qm gross), die auf keinen Fall studieren, und mehrere Menschen, die nicht wie Studierenden aussehen (2 Maurer, 1 Rentner, 1 Sekretärin, 1 Postbote). Ich weiß, dass der Postbote und die Sekretärin VZ arbeiten.

Ich gehe zum MSV am Montag aber ich frage auch hier: Wenn die Klausel 2 durchgestrichen ist, muss ich umziehen? Ich glaube nicht aber vielleicht habe ich es alles falsch gelesen?

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[–] baleanar@discuss.tchncs.de 3 points 3 months ago

Wehr dich. Es gibt sicherlich auch einen Mieterbund oder deine Stadt hat einen Verein oder so der dir bei solchen Sachen unterstützt. Lass dich beraten.

Ich würde es auf jeden Fall erstmal freundlich versuchen, aber alles nachweisbar. Kopie machen, per registrierte Post schicken mit sowas wie "ich habe vor kurzem einen Brief erhalten.... Könnte sich um ein Missverständnis handeln.... Hier Beweis... Bitte um Rückmeldung innerhalb zwei Wochen..."

Im Ernstfall, wenn du beraten wurdest und der Vermieter will dich trotzdem zwingen, geh dann zum Anwalt und bring es vor dem Richter. Ich kenne persönlich Leute die schon gesiegt haben und z.B länger bleiben dürften, Schäden repariert und vergütet bekommen haben, und das beste war bei einem Freund hat es auch eine Mietverminderung gegeben.

Lass dich nicht herumschubsen. Mietrecht besteht hier und ist ziemlich stark.