ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich
Befreundete Kommunen:
Sonstiges:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine Überfälle
Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen
Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org
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Die Klassen C, D und T (wobei ich noch nie gehört habe, dass das jemals jemand gemacht hat) kann man sich natürlich im Rahmen von Jobvermittelung vom Arbeitsamt bezahlen lassen. Dazu braucht man aber meines Wissens nach eine Erklärung des eventuellen Arbeitgebers, dass man bei Bestehen des Führerscheins eingestellt wird.
Alternativ kann man auch in die örtliche Freiwillige Feuerwehr (THW geht auch) eintreten und kann sich darüber dann den LKW Führerschein finanzieren lassen, um dann auch legal die Feuerwehrautos fahren zu dürfen. Fun fact am Rande, wenn alarmiert wird, es aber niemanden mit LKW Führerschein gibt, darf sogar ohne Führerschein zur Einsatzstelle gefahren werden. Zurück geht das ganze dann jedoch nicht.
Feuerwehren, THW und Hilfsorganisationen haben blöderweise auch feste Quoten wie viele Leute sie schicken dürfen. Und,wenn wundert es: Die wurden auf Bundesseite (betrifft zugegebenermaßen eher THW und Hilfsorganisationen, FWen sind mehr kommunal) massiv gekürzt von Chrissi L.
Mit anderen Worten: So einfach ist das auch nicht. Und in vielen Bundesländern wird dann halt auch nur der sog. "Ehrenamtsführschein" - Ein Konstrukt,dass die Nutzung im Ehrenamt erlaubt. Warum jemand,der ein Fahrzeug mit 7,5t mit Blaulicht fahren darf am Wochenende nicht auch mit der selben Größe umziehen darf bzw. warum jemand,der am Wochenende seit 10 Jahren ehrenamtlich Rettungswagen fährt selbigen das gleiche Fahrzeug nicht beruflich bewegen darf, das können dir nur die Innenminister sagen.
Das mit der "darf dann jeder" Aussage ist übrigens falsch - theoretisch kann man zwar einer rechtfertigenden Notstand konstruieren, aber das Notfälle im Feuerwehrwesen nun einmal zum Tagesgeschäft gehören ist eine pauschale Annahme nicht rechtmäßig.
Ferner ist die Grundvoraussetzung für jede Maßnahme im rechtfertigenden Notstand,dass der Ausführende für diese geeignet, also qualifiziert ist. Und daran dürfte es im Zweifelsfall scheitern.
Kann man also eher von abraten
Ich kann nur das sagen, was mein Bruder mir erzählt hat. Ich selber bin nicht in der FW.
Jedes Bundesland kocht da ein bisschen sein eigenes Süppchen, in dem einen oder anderen kann das mehr oder weniger illegal sein, im allerbesten Fall ist man, wenn man das macht, auf ganz dünnem Eis. Der Staatsanwalt hat nämlich sehr viel Zeit, falsche Entscheidungen auseinanderzunehmen, die man in Sekunden getroffen hat.
Nein. Rechtfertigender Notstand und StVO sind Bundessachen,ebenso die herrschende rechtliche Meinung dazu - denn sowas endet ja eh im Zweifelsfall am BGH. Da ist nix Landes-Sache. Der Verfolgungsethos mag unterschiedlich sein, wenn es schief geht wird spätestens die gegnerische Versicherung aber da ganz andere Kaliber auspacken.