this post was submitted on 21 Mar 2025
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Energie

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[–] [email protected] 3 points 2 weeks ago

Tatsächlich würden dabei aber Beteiligungsrechte der Kommunen, Gebietskörperschaften und Umweltverbände sowie deren Klagemöglichkeiten tangiert.

Wenn das wenigstens sinnvolle Klagen wären, könnte man darüber diskutieren, dass das negative Effekte hat. Aber solange das mit einer NIMBY Attitüde läuft, kann man sich diese Klagemöglichkeiten auch sparen.

„Solange die BGE sich weigert, ein einheitliches Suchverfahren für alle Arten von Atommüll zu implementieren, weiß man auch nicht, welche geowissenschaftlichen Anforderungen gefordert sind – Beschleunigung hin oder her.“

Das ist Quatsch. Bei dem Begriff "Endlagersuche" geht es nur um das Endlager für hochradioaktiven Müll. Für schwach und mittel radioaktiven Müll ist Schacht Konrad eben bereits genehmigt, von daher findet da auch keine Suche statt. Daher gibt es nur einheitliche Suchtverfahren, weil es nur ein Suchverfahren gibt.

Gleiches gilt für die Anforderungen, die kann man z.B. hier nachlesen: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Endlagersuche/Der-Suchprozess/Suchkriterien/suchkriterien_node.html

Ist doch vorhanden oder was stellen die sich vor?