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Natürlich lmao
Das ist doch so ein Ding für Jura-Prüfungen: Kann man sich eine Leistung erschleichen, welche die Deutsche Bahn nicht anbietet? Wir wissen ja, dass Fahrkarten "Klassengebunden" sind und dass es als Schwarzfahren zählt, wenn ich mit meiner 2. Klasse-Karte in der 1. Klasse hocke. Aber für "Draußen am ICE hängen" gibt es ja überhaupt keinen Tarif bei der Bahn und daher kann ich mir da auch nichts erschleichen.
Außerdem ist er auf den Zug gesprungen, nicht geschlichen.
StGB § 265b Erspringen von Leistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265b.html
Voyager kann ich nur empfehlen. 😉
Raccoon öffnet interessanterweise den tatsächlich existierenden § 265b :D
Thunder ebenfalls.
Damn smart
Ha!
Vielleicht hat er im Bereich der 1. Klasse aussen am Zug gehangen, und sein Gepäck war aber im Zug in der 2. Klasse
Ich glaube, die erschlichene Fahrleistung war die zwischen München und Ingolstadt.
Halllooooo? Das ist wichtig! Wir sind hier in Deutschland!