this post was submitted on 09 Jan 2025
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Deutschland

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founded 10 months ago
MODERATORS
 

Ich (frage für nen Freund) war in den vergangen fünf Jahren schon mal kurz in der GKV pflichtversichert, sonst privat. Jetzt droht möglicherweise Arbeitslosigkeit. Die Umstände tun nichts zu Sache.

Das Befreiungsformular hat eine Checkbox "Ich war in den letzten 5 Jahren vor dem Arbeitslosengeld-Bezug nicht gesetzlich krankenversichert.". Heißt das, dass eine Befreiung nicht mehr möglich ist?

Und die eigentliche Frage: Was kostet das dann? Bemisst sich der GKV-Beitrag am Arbeitslosengeld? Was, wenn ich gar keins bekomme (z.B. 3-Monatsfrist bei eigener Kündigung / Aufhebungsvertrag)? Werden andere Einkommensarten (Kapitalerträge, Vermietung) berücksichtigt? Vermögen?

Ich stelle mir gerade die Frage, ob es vielleicht sinnvoll ist vorübergehend in beiden Systemen GKV+PKV zu sein. Das ist zwar wahrscheinlich teurer als GKV+Zusatzversicherung, aber die Zusatzversicherungen haben ja auch nicht denselben Umfang und bilden keine Altersrückstellungen.

Wie sieht denn der Übergang in eine mögliche Selbstständigkeit aus? Kann ich mich dann wieder befreien lassen?

PS: Ich suche nicht nach politischen Meinungen zur GKV&PKV. Ich find das Zweiklassensystem blöd, bin aber jetzt halt in der Privaten. Noch keine 50. Gehe davon aus, dass die PKV teurer ist, würde das aber schultern.

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[–] [email protected] 7 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (1 children)

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, dafür bitte mit Leuten in Verbindung setzen, die dafür (von wem auch immer) bezahlt werden.

Da Du in den letzten 5 Jahren mal in der GKV warst, kannst Du Dich nicht befreien lassen.

Die Lösung (statt Kündigung der PKV - die Du binnen 3 Monaten aussprechen musst! - ) Du kannst bei der PKV fragen, ob sie die Mitgliedschaft kostenfrei ruhen lassen oder Dir alternativ eine Anwartschaftsversicherung anbieten können.

Nachzulesen in einfacher Formulierung: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-arbeitslosigkeit/

Edit: Bin unterwegs und auf dem Smartie tippen ist zu mühsam -

Ergänzung zum Fall der Sperre: https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

[–] [email protected] 3 points 3 months ago

Danke. Ich weiß, dass ich den PKV-Tarif ruhen lassen kann. So habe ich das bei meinem letzten Ausflug in die GKV gemacht. Aber das Ruhen geht bei meiner Versicherung nur für Zeiten der Pflichtversicherung. Das wäre bei einer kurzen Arbeitslosigkeit ein ganz schönes Hin- und Her. Deswegen denke ich das gerade hypothetisch durch.