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Frag Feddit (Ask Feddit)

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Ich habe einige Fragen zu meinen Eltern, die 70 Jahre alt sind und derzeit noch selbstständig leben, sowohl selbstständig als auch geistig:

Wenn die Ehefrau nur wenige Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält sie dann die Rente ihres Mannes, wenn er vor ihr stirbt? Vater war der Hauptverdienner.

Kann ein Sohn oder eine Tochter ihre Eltern an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Jahr pflegen, dabei weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und nicht entlassen werden? Das wäre für uns möglich. Unmöglich wäre es, unseres ganzes Leben zu ändern nur, um die Eltern ständig zu pflegen.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Eltern zu pflegen? Auch, wenn sie inkontinent sind, an Demenz leiden, psysisch krank sind oder alkoholabhängig sind?

Wenn es notwendig wird, einen handlüngsunfähigern älteren Elternteil, Beispiel Demenz, in einem Pflegeheim unterzubringen, zählt die Krankenkasse der Eltern die Kosten? Müssen die Eltern selbst zahlen? Können die Kinder gezwungen werden, für den Aufenthalt ihrer Eltern im Pflegeheim aufzukommen?

Wenn die Eltern alt aber mobil und klar im Kopf sind und die Kinder nicht um sie kümmern können (Beispiele Arbeit, eigene Kinder, Wohnung nicht groß genug, Elternteil macht das Zusammenleben unmöglich), müssen die Kinder dann für das Pflegeheim aufkommen?

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[–] You@feddit.org 2 points 4 days ago (2 children)

Das ist kein schönes Thema, aber gut, dass ihr euch damit schon jetzt auseinandersetzt. Solange die Eltern noch gut beieinander sind, kann man nämlich noch vieles erfragen.

Wenn die Ehefrau nur wenige Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält sie dann die Rente ihres Mannes, wenn er vor ihr stirbt? Vater war der Hauptverdienner.

Deine Mutter kann in dem Fall einen Antrag auf Witwenrente stellen. (Ich gehe mal vom Angestelltenverhältnis und einer Rentenversicherung über die DRV - evtl. früher LVA - aus). Ob dafür die Voraussetzungen vorliegen müsste geprüft werden. Die DRV hat Versicherungsberater auch in der Fläche, die bei der Beratung helfen - die kann man auch jetzt schon kontaktieren und wenn der Fall eintritt (hoffentlich noch lange hin), dann helfen sie auch mit der Antragstellung.

Gibt es evtl noch andere Ansprüche - z.B. auf Betriebsrente? Da müsste man sich ggf. auch melden.

Kann ein Sohn oder eine Tochter ihre Eltern an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Jahr pflegen, dabei weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und nicht entlassen werden?

Pflege der Eltern neben der Arbeit ist schon möglich. Die Voraussetzungen (Ansprüche) finden sich im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Es gibt aber auch verschiedene Unterstützungen durch die bei den Krankenkassen angegliederten Pflegekassen, wenn ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wird. Dann kann z.B. eine Putzhilfe oder ein Pflegedienst bezahlt werden.

Falls es den Eltern mal schlechter gehen sollte - auch nur einem von beiden, dann sollte man sich über diese Pflegeleistungen informieren und entsprechende Anträge stellen. Es kann sein, dass die Eltern sich da querstellen - weil man keine Hilfe annehmen will, keine fremden Menschen in der Wohnung will. Aber es hilft dabei, die Selbständigkeit in den eigenen Wänden möglichst lange zu erhalten. Die Pflegekasse schickt zur Begutachtung den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) vorbei. Die sind meist "überstreng" und prüfen im Sinne der Kassen, die möglichst kein Geld ausgeben möchten). Man kann gegen die Entscheidungen der Pflegekassen Widerspruch einlegen. Vor einem Besuch sollte man seine Eltern aber vorbereiten. Sonst hat man Eltern, die beim Termin sagen, dass doch alles super läuft und sie schon klarkommen, obwohl sie sonst nicht mehr die steile Treppe hinaufkommen, keine Minute mehr stehen können und eigentlich so unbeweglich sind, dass sie Schwierigkeiten bei der Körperpflege und dem An- und Ausziehen haben.

Es gibt auch manchmal Hilfen für die Umgestaltung des Badezimmers.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Eltern zu pflegen? Auch, wenn sie inkontinent sind, an Demenz leiden, psysisch krank sind oder alkoholabhängig sind?

Eine Pflicht, dass Kinder persönlich die Pflegeleistungen für ihre Eltern ausführen, gibt es (noch) nicht. Aber sollten die Eltern in ein Pflegeheim kommen und die Pflege- und Betreuungskosten wären nicht durch die Beträge der Pflegekassen und das Einkommen und Vermögen der Eltern gedeckt, dann kann es passieren, dass geprüft wird, ob Kinder zur Zahlung herangezogen werden können - ggf. für anteilige Zahlungen.

Wenn es notwendig wird, einen handlüngsunfähigern älteren Elternteil, Beispiel Demenz, in einem Pflegeheim unterzubringen, zählt die Krankenkasse der Eltern die Kosten? Müssen die Eltern selbst zahlen?

Die gesetzliche Pflegekasse zahlt (wenn eine Versicherung vorliegt) bestimmte Beträge/einen Zuschuss für Pflege- und Betreuung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dieser deckt in der Regel aber nicht die kompletten Kosten. Die überschießenden Beträge müssen von dem Heimbewohner getragen werden. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die die Bewohner selbst zahlen. Reichen Einkommen und Vermögen hierzu nicht aus, können Leistungen wie Wohngeld (Wohngeldstelle) oder "Hilfe zur Pflege" (Sozialamt) beantragt werden. Es gibt noch andere Kosten bei Pflegeheimen, aber das führt hier etwas weit.

Können die Kinder gezwungen werden, für den Aufenthalt ihrer Eltern im Pflegeheim aufzukommen?

Wenn das Sozialamt "Hilfe zur Pflege" zahlt, wird geprüft, ob die Kinder zur Zahlung herangezogen werden können. Derzeit gibt es eine Grenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 EUR.

PS: Lasst euch zeigen, wo wichtige Unterlagen aufbewahrt werden. Passwörter und PIN sollten hinterlegt werden. Gibt es ein Testament? Gibt es eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht? Falls nein, solltet ihr zumindest letzteres in Angriff nehmen. Und unabhängig davon: Banken akzeptieren meist nur eigene Vollmachten. Die kann man bei seiner Bank hinterlegen - auch über den Todesfall hinaus. Dann können notfalls die wichtigen Zahlungen abgewickelt werden.

[–] kossa@feddit.org 1 points 4 days ago (1 children)

P.P.S.: und wenn ihr all diesen Kram mit Vollmachten und Hinterlegung und Notar und Ortsgericht und was nicht alles gemacht habt: stellt euch trotzdem darauf ein, dass es richtig nervig wird. Weil, wenn man nach Todesfall oder Pflegefalleintritt irgendwas braucht, sind das brillante Diskussionen mit Banken, Versicherungen und Ämtern 👍.

[–] zeroclue@sopuli.xyz 1 points 3 days ago (1 children)

Ich habe da eine ganz andere Erfahrung gemacht. Wir haben ein Haus verkauft, eine neue Wohnung ge- und wieder verkauft, Anwälte wegen eines "Rentner fahren auf Dinge"-Vorfalls engagiert und ein menschliches Ende organisieren können, nur aufgrund einer notariellen Vollmacht. Wenn du eine andere Erfahrung gemacht hast tut mir das leid, aber für mich war es ein Segen. Selbst die Banken waren nach Vorlage der Unterlagen (das ist immer vorausgesetzt, man muss auch selber sehr gut organisiert sein) mehr als kooperativ.

[–] kossa@feddit.org 2 points 3 days ago

Ich glaube, es hätte auch schlimmer sein können bei uns. Es war halt auch ein bisschen Vollmachtception, weil einfach meine Großeltern und meine Muddi in sehr kurzer Zeit gestorben sind. Am Ende war die Vollmachtkette zwar relativ klar und eben hochoffiziell notariell beurkundet, aber das war ggf. den Banken und Ämtern einfach zu wild. Weil ja quasi Vollmachten für die Sachen meiner Großeltern von meiner Mutter dann auf meinen Vater übergegangen sind. Und die alten Erbschaftsfälle waren prozessual alle quasi noch gar nicht abgeschlossen etc.pp.

Anyway: wäre ohne die Vorbereitung vermutlich nur schlimmer gewesen, so war es immerhin nur nervig.

[–] zeroclue@sopuli.xyz 1 points 4 days ago

Dein PS ist fast das aller wichtigste überhaupt. Frühzeitig eine Vollmacht inkl. Patientenverfügung notariell absichern, das hilft allen Beteiligten enorm. Sowohl im Pflegefall als auch nach dem Tod. Das darf man echt nicht unterschätzen, leider kommen die meisten erst drauf wenn es fast schon zu spät ist.