Fun fact: Die "Unzuverlässigkeit", mit der einem Waffenbesitzer das Recht dazu abgesprochen werden kann, muss sich nicht auf Delikte im Zusammenhang mit der Waffe beschränken.
Alleine mit 1,4 Promille im Blut Auto zu fahren beweist sie eigentlich schon genügend.
Nach dem Unfall habe der Mann aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs eine in einem Waffentransportkoffer verstaute Waffe entnommen
Damit ist eigentlich völlig irrelevant, ob er schon bei der Jagd betrunken war.
Mit 1,4 Promille eine Waffe zu führen, was durch die Entnahme aus dem Koffer gegeben ist, sollte hoffentlich seiner Jagd-Karriere ein Ende setzen.