Die erst vor wenigen Monaten aufgebrachten weißen Rad-Schutzstreifen sollen entfernt werden. Sie waren so aufgebracht worden, dass der Autoverkehr beim Überholen den Radfahrenden näher als die vorgeschriebenen 1,50 Meter kam. Das hatte die Polizei bemängelt. Nach dem Entfernen der Streifen werden nun große Piktogramme auf den Asphalt aufgebracht, die 1,50 Meter Abstand zu den Fahrrädern fordern.
Was hat ein aufgepinselter Rad-Schutzstreifen mit dem benötigten seitlichen Mindestabstand zu tun?