Die Auslieferung war laut BVerfG nicht rechtmäßig. Es ist die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen. Maja T. muss zurückgeholt werden.
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Die Staatsanwaltschaft machte T. das Angebot, ein Schuldgeständnis abzulegen und dafür ohne weitere Verhandlung 14 Jahre Haft zu akzeptieren. Darauf ließ sich T. aber nicht ein und gab stattdessen eine sechsseitige Erklärung mit deutlicher Kritik an Ungarn ab:
"Es ist ein Staat, der ganz offen Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht ausgrenzt und separiert. Ich bin angeklagt von einem europäischen Staat, weil ich Antifaschist*in bin."
So crazy dass wir unsere Staatsbürgerin an Ungarn ausgeliefert haben. Schickt sie doch gleich in den Kreml. Viktor Orban wird sie wie einen Bären an einer Nasenkette durch die Manege führen. Wie der Handlanger der er ist.
Lieb gemeinter, aber in meinen Augen notwendiger Hinweis: Für Maja sind sie/ihr Pronomen und weibliche Bezeichnungen nicht korrekt. Der von dir zitierte Part zeigt mehrere Möglichkeiten von Maja zu schreiben ohne Maja zu misgendern.
Ich kann die Justizverweigerung, die dazu führte die Auslieferung von Maja T nicht abzubrechen, einfach immer noch nicht fassen.
Ich wünsche, dass Maja eine verhältnismäßig geringe Strafe erhält; Freispruch wäre utopisch.
Alle Beteiligten, die sie an Ungarn ausgelifert haben sollten mMn. für die Freiheitsberaubung eine gleichlange Haftstrafe erhalten.
Warum hat sowas nie Folgen für die Verursacher?
Weil dann hat man keinen Respekt für die Polizei oder so, wenn es dort Accountability gibt
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass Maja die Haftstrafe in Deutschland und nicht in Ungarn antritt.
Das wäre so schön. Vor allem wenn dann Revision möglich wäre!