Keine Verfolgung Unschuldiger, weil derjenige ja einschlägig vorbestraft und damit nicht unschuldig ist.
Keine Vortäuschung einer Straftat, weil ja nicht getäuscht, sondern offen darüber geredet wurde.
Keine Verabredung zu einer Straftat, weil die anderen Beamten ja nicht mitmachen wollten.
Bei der Besorgung der 5 Päckchen Marihuana für den Mist liegt natürlich auch keine Straftat vor, weil wegen ... ääh ... hab ich eben auf dem Boden gefunden.
Was lernen wir daraus? Vorbestrafte können jetzt also frei mit erfundenen Beweisen verknackt werden. Wird man dabei erwischt, ist es nicht strafbar. Wie viele Vorstrafen gab es kürzlich, auf Grund extra dafür erfundener und ergänzter Tatbestände von Umweltterrorismus?