this post was submitted on 06 Jan 2026
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tja

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Was willst du machen. 🤷🏼‍♀️🤷🏾‍♂️🤷🏽

Da machste nichts…

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[–] Ooops@feddit.org 17 points 1 week ago* (last edited 1 week ago)

Keine Verfolgung Unschuldiger, weil derjenige ja einschlägig vorbestraft und damit nicht unschuldig ist.

Keine Vortäuschung einer Straftat, weil ja nicht getäuscht, sondern offen darüber geredet wurde.

Keine Verabredung zu einer Straftat, weil die anderen Beamten ja nicht mitmachen wollten.

Bei der Besorgung der 5 Päckchen Marihuana für den Mist liegt natürlich auch keine Straftat vor, weil wegen ... ääh ... hab ich eben auf dem Boden gefunden.

Was lernen wir daraus? Vorbestrafte können jetzt also frei mit erfundenen Beweisen verknackt werden. Wird man dabei erwischt, ist es nicht strafbar. Wie viele Vorstrafen gab es kürzlich, auf Grund extra dafür erfundener und ergänzter Tatbestände von Umweltterrorismus?

[–] A_norny_mousse@feddit.org 8 points 1 week ago

Was ich hier kommentiert habe:

Das ist ... Rechtsverdrehung? Rechtsumkehrung? Rechtsverzerrung?

D-land scheint regelrecht danach zu lechzen US-Amerikanische Zustände zu etablieren. Die Polizei hat immer recht, auch wenn sie gegen das Gesetz verstösst.

Edith: der Polizist wurde lediglich vom "Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger" freigesprochen weil der Beschuldigte "gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte". Trotzdem liest sich die Urteilsbegründung sehr... konstruiert. Kafkaesk. Oder eher Escheresk.
Ich hoffe doch sehr dass der Polizist zusätzlich wegen Betrug o.Ä. anklagt wird, oder? Oder?!

Zweite Edith: Das hört sich sehr nach lokalem Klüngel an. Mannheimer Beamten greifen sich gegenseitig unter die Arme oder so. Aber am Horizont ist ein Silberstreif:

Da die Staatsanwaltschaft laut der Zeit angekündigt hat, Rechtsmittel einzulegen, bleibt abzuwarten, ob die höheren Instanzen den Freispruch bestätigen. Da nicht alle Gerichte der Beschuldigungstheorie folgen (...), ist insbesondere mit Blick auf die Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) ein anderes Ergebnis denkbar.

Neben dem Strafverfahren läuft auch ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten, wie der SWR berichtet.

Rechtsstaat erfordert beständige Wachsamkeit & Aktivität.

[–] genfood@feddit.org 3 points 1 week ago

Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des "In dubio pro reo"-Grundsatzes nicht um einen "Unschuldigen" im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.