Der Tag X im Drachenlord-Fall liegt weit zurück, im Februar 2014: Ein Hater soll, laut Winkler, seine Schwester am Telefon bedroht haben. Aus Wut gab der Drachenlord seine eigene Adresse im Internet preis, und forderte die Hater auf, ihn zu besuchen. Damit löste er eine ungeahnte Lawine des Hasses aus, die jahrelang niemand einfangen wird – weder Gemeinde noch Polizei oder Landespolitik. Psychoterror, Lärm, Wildpinkler und körperliche Angriffe prägten den neuen Alltag Altschauerbergs. Die lokale Kultfigur bekam plötzlich bundesweite Aufmerksamkeit.
Übrigens muss technisch gesehen sogar jeder Betreiber eines kleinen Blogs seine ladungsfähige Adresse über ein Impressum angeben. Oder darf für einen Dienstleister blechen. Um die Preisgabe des Namens kommt man weniger leicht herum. Und genau wegen sowas sollte man vielleicht mal über eine bessere Lösung insbs. für solche Fälle nachdenken.
Man kann sich auf den Schutz durch den Staat ja offenbar gut verlassen und Doxxing u.ä. ist hierzulande ja gar kein Problem. /i