Da D. eine KI genutzt habe, sei eine Geheimhaltung nicht mehr sicherzustellen, steht darin. Denn Daten, die in eine KI eingegeben werden, würden zur Schulung und zur Verbesserung der KI verwendet Die neue Bewertung lautet nun: "Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich."
Merkwürdige Logik. Nur weil theoretisch die Möglichkeit besteht dass das Geheimnis nach außen gedrungen ist sagt das Patentamt "Scheiß drauf, jetzt ist es uns auch egal"? Bei den Datenmengen die jede Sekunde durch LLMs fließen glaube ich nicht dass die Arbeit des Erfinders die Aufmerksamkeit irgendeines Menschen erregt hat.
Davon mal abgesehen, sehr mysteriös um was es sich hier handeln könnte. Bei "Gefährdung der nuklearen Abschreckung" könnte ich mir am ehesten noch ein Raketenabwehrsystem vorstellen das viel effektiver als heutige Lösungen ist. Wenn es das gäbe, hoffe ich dass es an die Öffentlichkeit gelangt, da damit das mittelfristige Überleben der Menschheit wahrscheinlicher würde. Natürlich um so besser, wenn wir das vor Russland usw hätten. Die dümmste Handlung wäre das Patent wegzuschließen und damit nichts zu tun, bis ein anderer Staat uns zuvorkommt.