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Da hat sie Recht. Wenn sich Kämpfer in einem Gebäude verschanzen, ist es ein legitimes militärisches Ziel. Da ist es auch egal, ob das Gebäude eine Schule ist.
https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/article-52
Zum Artikel 52:
Da steht halt leider nicht das, was du meinst. Im Zweifel hat der Schutz der Zivilbevölkerrung Vorrang. In den wenigen Ausnahmefällen, in denen beispielsweise ein Krankenhaus seinen Schutzstatus verlieren kann, gibt es klare Richtlinien, wie ein verhältnismäßiger Angriff auszusehen hat, Richtlinien, an die sich nicht gehalten wurde.
Übrigen gibts noch einige weitere spannende Artikel die man sich rauspicken kann, wenn wir schon mal dabei sind:
Zu genau dem Thema
Ja moin. Unter anderem wurde deshalb der ICC Haftbefehl ausgestellt (Zusammenfassung)
Oder nochmal eine Zusammenfassung vom BBC):
Das ist halt alles andere als einwandfrei verhältnismäßig und völkerrechtskonform - genau deshalb gab es ja auch den ICC Haftbefehl oder die rechtlich Bindende IGH-Weisung die Rafah-Offensive zu beenden.
Edit: Quoteblock adden, noch ein Link.
Hier sind paar Auszüge aus einer vom Vorposter verlinkten Seite [1], um zu zeigen, in welchen Fällen Angriffe auf medizinische Einrichtungen erlaubt sind.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass vor entsprechenden Angriffen eine Warnung ausgesprochen werden muss. Außerdem muss genügend Zeit zur Evakuierung von Zivilisten bleiben. Ob und in welchem Umfang Israel das missachtet (hat), wird der IGH bei seiner Entscheidung berücksichtigt haben.
[1] https://www.icrc.org/en/document/protection-hospitals-during-armed-conflicts-what-law-says
Deshalb hat Baerbock doch auch das enorm wichtige Wort können benutzt. Ob nun die Fälle in Gaza darunter Fallen wird doch gerade vom IGH behandelt.