Ich habe einige Fragen zu meinen Eltern, die 70 Jahre alt sind und derzeit noch selbstständig leben, sowohl selbstständig als auch geistig:
Wenn die Ehefrau nur wenige Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält sie dann die Rente ihres Mannes, wenn er vor ihr stirbt? Vater war der Hauptverdienner.
Kann ein Sohn oder eine Tochter ihre Eltern an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Jahr pflegen, dabei weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und nicht entlassen werden? Das wäre für uns möglich. Unmöglich wäre es, unseres ganzes Leben zu ändern nur, um die Eltern ständig zu pflegen.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Eltern zu pflegen? Auch, wenn sie inkontinent sind, an Demenz leiden, psysisch krank sind oder alkoholabhängig sind?
Wenn es notwendig wird, einen handlüngsunfähigern älteren Elternteil, Beispiel Demenz, in einem Pflegeheim unterzubringen, zählt die Krankenkasse der Eltern die Kosten? Müssen die Eltern selbst zahlen? Können die Kinder gezwungen werden, für den Aufenthalt ihrer Eltern im Pflegeheim aufzukommen?
Wenn die Eltern alt aber mobil und klar im Kopf sind und die Kinder nicht um sie kümmern können (Beispiele Arbeit, eigene Kinder, Wohnung nicht groß genug, Elternteil macht das Zusammenleben unmöglich), müssen die Kinder dann für das Pflegeheim aufkommen?
Disclaimer: ich habe mal eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter/RV gemacht, vor vielen Monden. Darum kann es sein dass meine Infos ein wenig aus der Zeit sind. Ausserdem habe ich meinen Parkinson-Papa bis zu seinem Tod gepflegt und durch's Heim begleitet (mit vielen Fehlern), bin also persönlich mit dem Thema betraut.
Mach einen Beratungstermin mit der KV (wegen Pflege) und RV aus, die haben alle Beratungszentren im ganzen Land. Vertraue nicht auf Infos aus dem Interweb, das Themengebiet ist extrem komplex.
Grundsätzlich: Witwenrente gibt's immer, wenn die Voraussetzungen stimmen, unabhängig von den Beiträgen der Witwe. Muss RV prüfen. Gesetzliche Pflicht zur Pflege gibt's nicht, ggf. landen Rentner immer wieder in der Sozialfalle weil Angehörige es einfach ablehnen. Pflegekosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der PV übernommen, abhängig vom Pflegegrad. Der Rest privat oder Sozialkasse. Niemand kann gezwungene werden Kosten zu übernehmen, das Ergebnis ist dann halt eine Grundversorgung auf Kosten der Sozialkassen. Aber alles was Pflegeheim betrifft ist abhängig vom Pflegegrad und unter 2 gibt es eigentlich auch keinen Grund für einen Aufenthalt. Wann das notwendig wird sollte mit dem behandelnden Arzt und dem ärztlichen Dienst der KV besprochen werden.
Pflegeheim ist übrigens nicht Altersheim! Es gibt da auch mittlerweile tausend Varianten (z.B. das in den letzten Jahren sehr beliebte "betreute Wohnen"), mobile Dienste usw. Das solltet ihr mal mit einem Profi besprechen, geht auch erstmal nur ganz unverbindlich.
Oh doch, unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommen der Kinder) können die Kosten vom Sozialamt eingetrieben werden
Das war mir neu, danke für die Info.
Super kompetente und umfangreiche Antwort. Danke!