this post was submitted on 20 Apr 2026
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Das sehe ich anders.
In den USA ist es schwierig, weil die Verfassung derart oldschool ist, dass der Staat quasi keine Pflichten hat. Das Grundgesetz aber z.B. verpflichtet die Bundesrepublik zu Jugendschutz. Und natürlich gilt diese Pflicht auch im Internet. Entscheidend ist, dass man es mit anderen Rechten in Gleichgewicht hält. Eine Lösung wie die EU-App, die massenhaft Datensammeln erlaubt, ist eine inakzeptable Lösung.
Ich halte tatsächlich ein verpflichtendes Altersfreigabesystem, über dessen Nutzung die Eltern entscheiden, für angebracht. Es macht aber natürlich überhaupt keinen Sinn, dass Meta das Geburtsdatum abfragen / abgleichen kann. Eine Frage wie "Bist du älter als 18" muss ausreichen. Wobei das auf OS-Ebene geloggt werden müsse. Sollte ein Konzern wie Meta dann täglich grundlos abfragen, um das Geburtsdatum ermitteln (wann springt die USK12-Abfrage von nein auf ja), wäre das dann nachweisbarer Missbrauch. Und darauf müsste es eine ordentliche Strafe geben.
(Und ja, mein Vorschlag ist sicherlich fehlerbehaftet. Aber wir brauchen ein System, das Kinder schützt, ohne dass Datenkonzerne es missbrauchen können)
Kapitel und Vers, bitte. Das Einzige in die Richtung, das ich kenne, ist Artikel 5 (2) GG, das den Staat allerdings zu gar nichts verpflichtet, sondern ihm nur erlaubt (!), das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zum Schutze der Jugend einzuschränken.
Und auch nach dem deutschen Grundgesetz sollte die Rechtsauffassung sein: Informatik ist eine Wissenschaft, somit ist die Entwicklung und Verbreitung von Betriebssystemen Wissenschaft, somit fällt diese unter die Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 (3) GG.
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit," Art. 2, Abs. 1 GG
Eine freie Entfaltung ist nicht möglich, wenn Medien dich in eine bestimmte Richtung drängen oder einem Kind falsche Werte vermitteln.
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Art. 6 Abs. 2
Wenn Eltern also ihre Kinder nicht über Pornographie oder Instagram aufklären, um sie davor zu schützen, dann muss halt der Staat ran.
Das erste kann man nur sehr schwierig so lesen, dass es dem Staat irgendetwas vorschreibt. Bitte um Gerichtsentscheidungen, in denen das so verstanden wurde. Grundrechte sind vor allem Schutzrechte gegenüber dem Staat. Natürlich versuchen Medien, Menschen "in eine bestimmte Richtung zu drängen" oder (evtl. falsche) "Werte zu vermitteln", das war auch schon lange vor der Erfindung von Computern so.
Das zweite ist schon ein bisschen besser, aber auch das lese ich so, dass es vor allem die Existenz und Betätigung von Behörden wie etwa Jugendämtern erlaubt, eventuell vorschreibt. (Und natürlich bin ich dafür, dass der Staat einschreitet, wenn bestimmten Kindern grundlegend falsche Werte beigebracht werden, ihnen Gewalt angetan wird, usw.) Nicht, dass der Staat Gesetze erlassen müsse, die es jungen Menschen verbieten, auf Informationen zuzugreifen, auf die sie aktiv zugreifen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. 2019 bezüglich Indizierungen geurteilt:
"Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sozial-ethisch desorientierenden Inhalten haben ihre Grundlage in dem Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG." -- Quelle: https://www.bverwg.de/301019U6C18.18.0
Eine Revision dieses Urteile wurde vom Bundesverfassungsgericht 2022 abgelehnt, u.a. auch wieder mit Bezug auf Art. 2: "Der Jugendschutz genießt Verfassungsrang vor allem aufgrund des in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verbrieften elterlichen Erziehungsrechts und des Rechts der Kinder und Jugendlichen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, und ihres Anspruchs auf Schutz und Hilfe, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln zu können" -- Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/rk20221020_1bvr020120.html
OK, kannte ich nicht, danke, werde ich mir durchlesen.