Ganz vereinfacht gesagt:
Je nachdem wie teuer der Auftrag ist, greifen unterschiedlich strikte Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Aufträge von bestimmten privaten Firmen, die auch das Vergaberecht anwenden müssen, z.B. Stromnetzbetreiber, private Krankenhäuser, etc.
Die Schwelle ist dann jeweils der Betrag, ab dem dann die Vergabe nach EU Recht greift (VgV Verfahren). Darunter greift dann die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabeverfahren sind deutlich einfacher.
Die Schwellenwerte reichen von ca. 140.000 für bestimmte Dienstleistungen bis ca. 5.500.000 für Bauaufträge