Ich hab damals schon verweigert. Aber vermutlich ist das in dem Fall egal?
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Da man im Verteidigungsfall ggf. zum Zivildienst einberufen wird, muss man sich auch als ehemaliger Zivi melden.
Vermutlich haben wir da andere Probleme, aber ansonsten mähe ich eben mal wieder, zusammen mit Menschen mit Behinderung, städtische Grünanlagen.
Doch fügte ein Sprecher hinzu: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“
Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.
Das ist nochmal was anderes als bisher gesagt. Allerdings ist eine Genehmigung per Verwaltungsvorschriften natürlich schnell geändert.
Die Verwaltungsvorschrift ist im Zweifel überhaupt nichts wert. Ich finde dieses Gesetz nach wie vor absolut hinterhältig
In dem Gesetz steht, dass der Antrag zu genehmigen ist, sofern die Einberufung des Antragsstellers nicht ansteht.
Und dennoch stellt das Gesetz einen tiefgreifenden Eingriff in meine Grundrechte dar. Es mag ja rechtlich wasserdicht sein und die Argumentation zur Notwendigkeit kann ich ja sogar auch noch zumindest nachvollziehen. Aber ich hätte mir bei so einem heiklen Thema einen deutlich transparenteren Diskurs gewünscht. Dass das jetzt "irgendwie so mit dabei" ist, steigert mein Vertrauen nicht und ich bin mir sicher, dass es nicht nur mir so geht
Am Arsch die Räuber.