this post was submitted on 05 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das ist nochmal was anderes als bisher gesagt. Allerdings ist eine Genehmigung per Verwaltungsvorschriften natürlich schnell geändert.
Die Verwaltungsvorschrift ist im Zweifel überhaupt nichts wert. Ich finde dieses Gesetz nach wie vor absolut hinterhältig
In dem Gesetz steht, dass der Antrag zu genehmigen ist, sofern die Einberufung des Antragsstellers nicht ansteht.
Und dennoch stellt das Gesetz einen tiefgreifenden Eingriff in meine Grundrechte dar. Es mag ja rechtlich wasserdicht sein und die Argumentation zur Notwendigkeit kann ich ja sogar auch noch zumindest nachvollziehen. Aber ich hätte mir bei so einem heiklen Thema einen deutlich transparenteren Diskurs gewünscht. Dass das jetzt "irgendwie so mit dabei" ist, steigert mein Vertrauen nicht und ich bin mir sicher, dass es nicht nur mir so geht