Das kann so pauschal nicht beantwortet werden - du kannst prinzipiell auch in der Krankheit tatsächlich zu sowas herangezogen werden (genauso wie z.B. zu Auskünften wie "wo ist der Schlüssel fürs Lager"). Eine pauschale "Nein" Haltung kann dir arbeitsrechtlich tatsächlich zum Nachteil gereichen. ABER: Das Ganze muss dir natürlich zumutbar sein. Jemandem der wegen zwei gebrochener Beine zuhause liegt ist das eher zumutbar, einem der wegen ner Hirnblutung im Koma liegt.
Aber das sollte dir dein Anwalt im Rahmen einer Gesamtstrategie und Beratung eigentlich auch erklärt haben.