this post was submitted on 19 Aug 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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„Pay or Okay“ auf DerStandard.at rechtswidrig

https://noyb.eu/de/court-decides-pay-or-okay-derstandardat-illegal

> Österreichisches Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Zeitung "DerStandard" bei der Einführung des "Pay or Okay"-Modells gegen die DSGVO verstoßen hat.

@dach

all 9 comments
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[–] einkorn@feddit.org 76 points 6 months ago (3 children)

Mal schauen, wann der Artikel bei Heise dazu unweigerlich hinter der exakt gleichen Bezahlschranke auftaucht.

[–] schnurrito@discuss.tchncs.de 9 points 6 months ago (2 children)

Österreichische Entscheidungen werden für ein deutsches Unternehmen wohl nicht unmittelbar gelten.

[–] j_j@muenchen.social 16 points 6 months ago (2 children)

@schnurrito
Richtig. Aber man darf ja von einem Fachblatt eine gewisse geistige Transferleistung erwarten.
@einkorn

[–] alligalli@feddit.org 15 points 6 months ago (1 children)

Ich unterstelle dass sie die Transferleistung durchgeführt und sich dann aktiv dagegen entschieden haben

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 6 points 6 months ago

Das ist laut eigener Aussage mit dem niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz abgesprochen. Also entweder gibts da in Deutschland eine Lücke oder es wird ein doppelt schmutziges Spiel gespielt.

[–] D_a_X@feddit.org 12 points 6 months ago

Spätestens wenn das auf Europaebene verhandelt wird, was sich ja andeutet, wird es auch für Heise interessant.

[–] rustydrd@sh.itjust.works 7 points 6 months ago* (last edited 6 months ago)

Wobei das Problem, wenn ich den Hintergrund der Gerichtsverfahren richtig erinnere, auch nicht die Bezahlschranke an sich war. Es war die Tatsache, dass es keine Möglichkeit gab, sich vor Tracking zu schützen, ohne gleich ein Abo abzuschließen, dessen Preis den Marktwert der mittels Tracking verkauften Informationen (wenige Cent) um ein Vielfaches übersteigt. Es fehlt also eine Option zwischen "ich bezahle nichts und akzeptiere Bezahlschranke UND Tracking" und "ich bezahle ein Abo und umgehe damit beides".

Ein Portal wie Heise könnte also ohne Probleme eine Bezahlschranke im Sinne des Gerichtsverfahrens haben, wenn es eine dieser Bedingung erfüllt:

  • es gibt keine Artikel ohne Bezahlschranke
  • es gibt Artikel ohne Bezahlschranke, die man grundsätzlich ohne Tracking lesen kann
  • es gibt Artikel ohne Bezahlschranke, die man gegen eine Gebühr ohne Tracking lesen kann, deren Höhe sich am Marktwert der getrackten Informationen orientiert

Die letzte Variante würde sogar Werbung mit Tracking erlauben. Nur müssen Webseiten ihren Leser:innen eben ermöglichen, sich spezifisch vor dem Tracking zu schützen, auch wenn sie die Bezahlschranke akzeptieren.