Mal schauen, wann der Artikel bei Heise dazu unweigerlich hinter der exakt gleichen Bezahlschranke auftaucht.
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
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Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":
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- Dasselbe gilt für Wahlumfragen à la Sonntagsumfrage.
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Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
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Österreichische Entscheidungen werden für ein deutsches Unternehmen wohl nicht unmittelbar gelten.
@schnurrito
Richtig. Aber man darf ja von einem Fachblatt eine gewisse geistige Transferleistung erwarten.
@einkorn
Ich unterstelle dass sie die Transferleistung durchgeführt und sich dann aktiv dagegen entschieden haben
Das ist laut eigener Aussage mit dem niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz abgesprochen. Also entweder gibts da in Deutschland eine Lücke oder es wird ein doppelt schmutziges Spiel gespielt.
Spätestens wenn das auf Europaebene verhandelt wird, was sich ja andeutet, wird es auch für Heise interessant.
Wobei das Problem, wenn ich den Hintergrund der Gerichtsverfahren richtig erinnere, auch nicht die Bezahlschranke an sich war. Es war die Tatsache, dass es keine Möglichkeit gab, sich vor Tracking zu schützen, ohne gleich ein Abo abzuschließen, dessen Preis den Marktwert der mittels Tracking verkauften Informationen (wenige Cent) um ein Vielfaches übersteigt. Es fehlt also eine Option zwischen "ich bezahle nichts und akzeptiere Bezahlschranke UND Tracking" und "ich bezahle ein Abo und umgehe damit beides".
Ein Portal wie Heise könnte also ohne Probleme eine Bezahlschranke im Sinne des Gerichtsverfahrens haben, wenn es eine dieser Bedingung erfüllt:
- es gibt keine Artikel ohne Bezahlschranke
- es gibt Artikel ohne Bezahlschranke, die man grundsätzlich ohne Tracking lesen kann
- es gibt Artikel ohne Bezahlschranke, die man gegen eine Gebühr ohne Tracking lesen kann, deren Höhe sich am Marktwert der getrackten Informationen orientiert
Die letzte Variante würde sogar Werbung mit Tracking erlauben. Nur müssen Webseiten ihren Leser:innen eben ermöglichen, sich spezifisch vor dem Tracking zu schützen, auch wenn sie die Bezahlschranke akzeptieren.
https://www.heise.de/news/Zahlen-oder-Tracken-Lassen-Naechster-Trippelschritt-zum-EuGH-10549731.html
Hat nicht so lange gedauert