this post was submitted on 06 May 2025
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StVO

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Eigentlich ist hier ein Gehweg, auf dem es einen Fahrradstreifen gibt.

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Die Umrandung der Baumrosetten zählt als Gehweg mit kombiniertem Radweg? Nicht als Einstiegsparcour für Geländelauf?

Von den allgemeinen 50 innerorts sind Radfahrer ja auch ausgenommen. Warum dann also nicht auch von Tempo 30