this post was submitted on 02 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Die Werkstatt erbringt ihre Leistung nicht der Versicherung, sondern dem Kunden, dessen Auto sie repariert. Die Versicherung wiederum zahlt ja nicht die Werkstatt, sondern kompensiert den Geschädigten anstelle ihres Versicherten für die Werkstattkosten. Da macht es schon Sinn, dass die Rechnung an den Kunden geht, der (als Geschädigter) sie wiederum der Versicherung zeigt um die Höhe der zustehenden Entschädigung zu belegen.
Aber du hast völlig Recht, dass dann entsprechend die Frage, ob der Kunde die Werkstattkosten prellt und das Geld einstreicht, zwischen Kunde und Werkstatt ist, nicht zwischen Geschädigtem und Versicherung.
Der Geschädigte sollte (vor allem als Privatperson) nicht in Vorleistung gehen müssen, ebenso wie der Unfallschuldige. Die Versicherung hat genug Geld, dass im Zweifelsfall "zuviel" zu bezahlen und das dann zurückzufordern ihr wenig ausmacht. Das ist schließlich ihr ganzer Zweck, für den sie sich auch gut bezahlen lassen: Risiken tragen.