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Beschämend unbeachtete Petition gegen offizielle Listen für Trans-Personen & Co.
(epetitionen.bundestag.de)
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
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Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":
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Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
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Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
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Habe ich etwas verpasst, hat die Regierung irgendwelche bestreben ein solches Register anzulegen? Das wäre nach meinem Verständnis (ohne Einwilligung der Betroffenen) illegal, ich verstehe also nicht ganz den Zweck dieser Petition.
Ich vermute es geht dabei auch um einen Referentenentwurf, über den Ende Juli berichtet wurde.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-bundesinnenministerium-verordnung-100.html
Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sorgt derzeit für Aufruhr. Grund dafür ist eine Meldedatenverordnung, die das Selbstbestimmungsgesetz betrifft. Der Entwurf sieht vor, dass im Datensatz für das Meldewesen künftig auch neue Datenfelder mit dem früheren Geschlechtseintrag und dem früheren Vornamen von Menschen gespeichert werden sollen, die eine Änderung vornehmen ließen.
Meines Wissens (hab die Petition dazu ja nicht erstellt) war das in der Tat der Anlass dafür, ja.
Wieso sollte es illegal sein, wenn es irgendeine Behörde per Gesetz tut? Du hast ja auch kein Einspruchsrecht gegen deine Registrierung beim Einwohnermeldeamt.
Nur weil ein Gesetz eingeführt ist, macht es das nicht automatisch legal. Genau wegen solcher Fälle wird regelmäßig das Bundesverfassungsgericht bemüht...
Mit Verweis auf grundlegende im Grundgesetz festgeschriebene Rechte (Freiheit, freie Entfaltung, Schutz vor Diskriminierung, Privatsphäre), werden in Deutschland viele Daten nicht gesammelt oder nicht gespeichert.
In dem Fall also plötzlich zu verlangen, dass Melderegister grundsätzlich einen Eintrag zu Geschlechtsänderungen enthalten, und das mit der Identifizierbarkeit zu begründen, die nur in in selten nötig ist und dann in auch durch Akten zur entsprechenden Änderung der jeweiligen Einzelperson durchführbar ist, ist also unverhältnimäßig. Und daher es ist hochgradig fraglich, ob diese doch deutliche Einschränkung der Grundrechte (nur um es einfacher zu machen, Leute im Einzelfall nachzuverfolgen; machbar ist es für den Staat ohnehin) gerechtfertigt und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.