this post was submitted on 09 Dec 2025
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Netzkultur / Netzpolitik
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Das Bild im Banner und Icon: Public Domain generated with Midjourney gefunden auf netzpolitik.org
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Klar, ein Jahr, sonst noch etwas?
Also ich muss sagen 3 Monate übersteigt doch bereits die Notwendigkeit die Teil jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechteinschränkungen ist.
Aber wäre alles nichts Neues. Gnadenlos übers Ziel hinausschießen um dann vom BVerfG auf das absolut erlaubte Maß zurückgeklagt zu werden. So macht man dem Verfassungsgericht zwar unnötig Arbeit, aber wenigstens kann man sich hinterher nicht vorwerfen nicht noch mehr herausgeholt zu haben.