this post was submitted on 30 Nov 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Auf der Seite vom Zoll wird das auch nochmals mit Beispielen erläutert.
Bei Waren mit einem Warenwert von unter 150 € (außer Kaffee, Alkohol, Parfum, etc.) ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % (bzw. ermäßigt 7 %) zu entrichten, wird aber erst, wenn sie mehr als 1€ beträgt eingezogen. ~~(Daher die 5 € Grenze beim Warenwert.)~~
Bei einem Warenwert über 150 € (bzw. bei Kaffee, Alkohol und Parfum, etc.), wird die Einfuhrabgabe nach den Zolltarifen berechnet, d.h. dass zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer Zoll und ggf. die relevanten Verbrauchssteuern (Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, …) anfallen.
Wenn man von der Post die Nachricht bekommt, dass eine Sendung beim Zoll liegt, kann man die Abfertigung gegen Gebühr online, "von Zuhause" über die Post machen ohne, dass man dafür persönlich beim Zoll antanzen muss. Die Erklärung zum Warenwert muss innerhalb der Lagerdauer von 9 Tagen (gezählt ab der Übergabe der Sendung von der Post ans Zollamt) beim Zoll eingegangen sein.
In meiner Erinnerung wurden die erst erhoben, wenn 5€ Steuern anfallen. Also irgendwo bei ~26€ Warenwert. Ich denke, das hat sich einfach geändert
Stimmt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/neuerungen-einfuhr-umsatzsteuerrecht-1-juli.html
22 € netto entsprechen 26 € brutto.
Die Zollgrenze von 150 € ist dann 2028 dran:
https://www.chip.de/news/Grosse-Zollreform-Diese-Plaene-werden-Temu-gar-nicht-gefallen_185553972.html