this post was submitted on 09 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Art. 1 GG Abs. 1: die Würde des Kapitals ist unantastbar oder so...
Die einzige Erwähnung einer Wirtschaftsform der Bundesrepublik erfolgt m.W. in Art. 15 GG:
"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."
Ich finde wir müssten mal beim Verfassungsgericht anfragen, ob nicht alle Kapitalismus-Verteidiger, die Diskussion über und jenseits von Kapitalismus bekämpfen als Verfassungsfeinde in die Schranken zu weisen sind.
Ohne die Einschränkung der Meinungsfreiheit, um die es im Artikel geht, in irgendeiner Weise zu verteidigen: Artikel 14 GG garantiert Eigentum und Erbrecht und verlangt Entschädigungen bei Enteignungen und das lässt sich sehr wohl so lesen, dass es eine "kapitalistische" Wirtschaftsform verlangt.
Auch im Sozialismus gibt es persönliches Eigentum; nur Privateigentum (sprich die Möglichkeit mehr an Häusern, Fabriken, Büros, Computern etc. zu Besitzen als man selbst nutzen kann) wird größtenteils abgeschafft. Das, was früher Privateigentum war, wird entweder direkt in Gemeinschaftseigentum der Werktätigen umgewandelt oder unter ihre Kontrolle gebracht.
deshalb bietet sich für das was du als "pers. eigentum" fasst eben der begriff Besitz an. vgl. Eigentum im HKWM