this post was submitted on 28 Mar 2025
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Deutschland

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[–] [email protected] 4 points 4 weeks ago (1 children)

Kreislaufwirtschaftsgesetz wenn ich es noch in Erinnerung habe besagt das Händler den Müll dessen zurücknehmen müssen was sie verkaufen. Gibt paar Ausnahmen, z.b. kleine Ladenfläche und Duales System. Motoröl, Pappe, Batterien, etc.

Und eben Elektroschrott bei Läden mit "großer Ladenfläche". Gibt aber auch schon Städte die haben in paar Gebäuden extra Tonnen zum entsorgen, oder einmal im Jahr kostenlose Anmeldung von Elektroschrottentsorgung.

[–] [email protected] 1 points 4 weeks ago (1 children)

Batterien als Ausnahme? Ich glaub das ist so das einzige was in Österreich verlässlich zurückgenommen wird - auch ohne Rechnung. Ich glaube Energiesparlampen mussten wegen den enthaltenen Schadstoffen auch zurückgenommen werden.

[–] [email protected] 3 points 4 weeks ago

Als Ausnahme weil die nicht im KrWG sondern als eigenes im BattG(Batteriegesetz) geregelt sind. Aber ja, müssen auch zurückgenommen werden.

Der Gedanke ist immer derselbe, aber Lobbyverbände wehren sich soweit sie können. Sowas wie Pfand auf Saftflaschen zum Beispiel. Pappe und so wird ja im Supermarkt auch Angeboten. Da stehen nach der Kasse ja diese Mülleimer die oftmals maßlos überfüllt sind.