this post was submitted on 12 Feb 2025
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[–] [email protected] 36 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (3 children)

Der aktuelle Stand ist übrigens, dass die Polizei gestern von einem wohl sehr irritierten Richter aufgefordert wurde, endlich Unterlagen zu der Sache rauszurücken. Hat sie nicht gemacht. (Quelle)

Ich wünschte wirklich, solche eindeutigen Rechtsbrüche durch die Polizei hätten mal Konsequenzen.

Update 13.02.: Es gibt inzwischen weitere Neuigkeiten. So hat die Polizei wohl nicht einmal versucht, eine, für eine Beschlagnahme erforderliche, richterliche Genehmigung zu bekommen. Sie haben einfach wild drauflos beschlagnahmt. Außerdem rücken sie weiterhin keinerlei Akten an Richter und Anwälte raus. Dafür bietet die Polizei jetzt an, den Adenauer zurückzugeben, wenn das ZPS ihn zum drölfzigsten Mal beim TÜV untersuchen und die Klage gegen die Polizei fallen lässt. Was das ZPS selbstverständlich nicht akzeptiert.

So langsam beschleicht mich das Gefühl, dass die Berliner Polizei 1 Pimmelbande sondergleichen ist.

Update 13.02. (2): Inzwischen hat sich die Berliner Innensenatorin Iris Spranger im Abgeordnetenhaus zu dem Vorgang geäußert. Die Ausschnitte des ZPS enthalten viele Schnitte, die komplette Sitzung gibt es hier (ist momentan noch live, deshalb leider ohne Zeitmarke. Das Thema beginnt etwa 2 Stunden nach Start der Aufzeichnung).

Sinnvoller erscheint mir die Maßnahme nach Fr. Sprangers Ausführungen jedenfalls immer noch nicht:

Als Begründung für die Beschlagnahme führt Fr. Spranger an, dass ein Polizist Mängel festgestellt haben will (zur Erinnerung: Der Bus war zuvor drei Mal bei einer HU und zusätzlich bei weiteren Sachverständigen, die keine Mängel feststellen konnten). Auf Nachfrage führt Fr. Spranger aus, dass da beispielsweise die Dachaufbauten, wie Sirenen mit gefährlich hoher Lautstärke, Fahrtenschreiber (?), Drucker (??), Beleuchtungseinrichtungen und ein Absenken des Fahrwerks (???) zu überprüfen wären.

Fr. Spranger hat des Weiteren korrekt wiedergegeben, dass innerhalb von drei Tagen ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Auf Nachfrage, warum heute, am vierten Tag nach der Beschlagnahme, noch keiner vorliegt, weicht sie aus und faselt von Lösungen, die gemeinsam mit dem ZPS, der Polizei und dem TÜV gesucht werden. Das ZPS weiß von diesen gemeinsamen Lösungen offenbar nichts (wenn nicht der oben erwähnte Erpressungsversuch der Polizei gemeint ist...).

[–] [email protected] 8 points 2 months ago

Dafür bietet die Polizei jetzt an, den Adenauer zurückzugeben, wenn das ZPS ihn zum drölfzigsten Mal beim TÜV untersuchen und die Klage gegen die Polizei fallen lässt.

Vielleicht sollte denen mal jemand mitteilen, dass Erpressung illegal ist. Am besten durch eine Verurteilung des verantwortlichen Polizisten.

[–] [email protected] 5 points 2 months ago

Keine Sorge das wird untersucht...........................und eingestellt.

[–] [email protected] 4 points 2 months ago

wann platzt einem Richter eigentlich endlich mal der Kragen und ein "Hiermit ergeht der Beschluss: Die widerrechtliche Besitzentziehung ist mit sofortiger Wirkung zu beenden. Darüber hinaus ist die Person, die für die widerrechtliche Aneignung verantwortlich zeichnet, bis zum Abschluss der Ermittlungen festzusetzen und in Sicherungsverfahrung zu nehmen. Der hierfür nötige Haftbefehl ist beiliegend."