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Gedanken | Die Sache mit der Enteignung und Vergesellschaftung

Immer wieder höre ich das Enteignung/Vergesellschaftung falsch und schädlich für die Wirtschaft ist. Muss daran denken wie skrupellos staatliche Institutionen enteignen, wenn es um den Bau von Autobahnen oder die Braunkohle etc. geht. Und dann spanne ich den großen Bogen direkt nach dem Anschluss der DDR an die BRD (nein es war keine Wiedervereinigung, sonst hätten wir eine Verfassung und alles hätte neu geregelt werden müssen). Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte, praktisch wie faktisch enteignet um es zum allergrößten Teil dem Kapital zum Fraß vorzuwerfen. Das dürfte die mit großem Abstand größte Enteignung, um nicht zu sagen der größte Raubzug Deutschlands gewesen sein.

Info: Wurde korrigiert da @brainwashed natürlich recht hat.

Enteignung und Vergesellschaftung gehen also nicht? Sind schädlich für die Wirtschaft?

#Gedanken #Enteignung #Vergesellschaftung #Staat #System #Gesellschaft #Wirtschaft @dach

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[–] LewdLemon@sh.itjust.works 36 points 3 days ago

nein es war keine Wiedervereinigung, sonst hätten wir eine Verfassung

Das ist so verkürzt, mit Verlaub, absolut dummes Zeug.

Richtig ist: Das Grundgesetz hatte mit Artikel 23 (alte Fassung) schon immer die Möglichkeit "verbaut", dass weitere Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten können. Er lautete:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Diese Möglichkeit des Beitritts nach Art. 23 GG wurde 1990 in Anspruch genommen, ratifiziert durch die Volkskammer der DDR.

Damit war die Wiedervereinigung abgeschlossen, wie es noch heute in Art. 146 GG steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt [...] [Hervorhebung durch Verf.]

Wäre es möglich gewesen, damals eine neue, gesamtdeutsche Verfassung zu schreiben? Ja. Art. 146 geht nämlich weiter:

Dieses Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Allein: Eine schnelle Wiedervereinigung, wie sie in West und Ost gewünscht wurde, wäre das dann nicht geworden, und auch pragmatisch wäre es nicht gewesen. Das GG ist eine gute Verfassung. Die Fehler, die bei der Wiedervereinigung gemacht wurden (bei der Treuhand, beim Wechselkurs Ostmark in D-Mark, etc.), hätte auch eine neue Verfassung nicht verhindert, da sie unterhalb der verfassungsrechtlichen Ebene gemacht wurden.

Ich halte fest: Eine neue gesamtdeutsche Verfassung wäre damals möglich gewesen, wäre aber allenfalls einer "netten Geste" gleichgekommen und war nicht gewünscht. Daraus zu schließen, dass wir heute "keine Verfassung" haben und es keine Wiedervereinigung gegeben hätte, ist Geschwurbel, das genau so schief ist wie der Vergleich der aktuellen Berliner Pläne mit der Wiedervereinigung.