this post was submitted on 18 Oct 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das ist so verkürzt, mit Verlaub, absolut dummes Zeug.
Richtig ist: Das Grundgesetz hatte mit Artikel 23 (alte Fassung) schon immer die Möglichkeit "verbaut", dass weitere Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten können. Er lautete:
Diese Möglichkeit des Beitritts nach Art. 23 GG wurde 1990 in Anspruch genommen, ratifiziert durch die Volkskammer der DDR.
Damit war die Wiedervereinigung abgeschlossen, wie es noch heute in Art. 146 GG steht:
Wäre es möglich gewesen, damals eine neue, gesamtdeutsche Verfassung zu schreiben? Ja. Art. 146 geht nämlich weiter:
Allein: Eine schnelle Wiedervereinigung, wie sie in West und Ost gewünscht wurde, wäre das dann nicht geworden, und auch pragmatisch wäre es nicht gewesen. Das GG ist eine gute Verfassung. Die Fehler, die bei der Wiedervereinigung gemacht wurden (bei der Treuhand, beim Wechselkurs Ostmark in D-Mark, etc.), hätte auch eine neue Verfassung nicht verhindert, da sie unterhalb der verfassungsrechtlichen Ebene gemacht wurden.
Ich halte fest: Eine neue gesamtdeutsche Verfassung wäre damals möglich gewesen, wäre aber allenfalls einer "netten Geste" gleichgekommen und war nicht gewünscht. Daraus zu schließen, dass wir heute "keine Verfassung" haben und es keine Wiedervereinigung gegeben hätte, ist Geschwurbel, das genau so schief ist wie der Vergleich der aktuellen Berliner Pläne mit der Wiedervereinigung.