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Bisher konnten Stromsperren in solchen Fällen oft gerade noch am Amtsgericht abgewendet werden. Doch damit ist es vorbei: Seit Anfang des Jahres müssen Verfahren zu Strom- und Gassperren an den Landgerichten geführt werden. Mit Anwaltszwang und höheren Kosten – eine zusätzliche Hürde für die Betroffenen, teuer für die Energieversorger und unsinnig für die Gerichte.

Der typische Fall sieht so aus: Jemand bezahlt seine Stromrechnung nicht – vielleicht eine Kündigung, Krankheit oder Trennung, jedenfalls gerät er in Rückstand. Der Stromversorger mahnt dann zur Zahlung, der Schuldner reagiert nicht. Stehen mehr als zwei Abschlagszahlungen und mehr als hundert Euro aus, kann der Stromversorger mit einer Sperre drohen. Dafür muss er das Gericht einschalten. In diesem Verfahren muss der Stromversorger nachweisen, dass er alle notwendigen Schritte unternommen hat. Er braucht ein Urteil, einen Titel, womöglich den Gerichtsvollzieher.

Einen Anwalt muss man erst mal finden, wenn man seine Stromrechnung nicht bezahlen kann und ziemlich klar ist, dass man das Verfahren verliert. Prozesskostenhilfe bekommt man nicht bewilligt, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Viele Betroffene kommen gar nicht erst.
Der Energieversorger kann auch nicht einfach den Justiziar schicken, er braucht ebenfalls einen Anwalt. Die Anwaltskosten könnte er zwar vom Schuldner zurückverlangen, aber der hat ja schon seine Stromrechnung nicht bezahlt. Kosten und Aufwand steigen für alle Beteiligten.

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[–] Schmerzbold@feddit.org 2 points 1 day ago* (last edited 1 day ago)

Und dieser rationale Stromversorger macht dann einfach ... gar nichts? Irgendwann muss der doch etwas unternehmen und früher war der Gang zum Amtsgericht ein gutes Signal an den Kunden: 'Jetzt wird es ernst mit der Abschaltung'. Für das selbe Signal fallen nun für alle Beteiligten extra Kosten an.