this post was submitted on 03 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] alleycat@feddit.org 5 points 1 day ago (1 children)

Dieser sehr weitreichende Eingriff in die Selbstbestimmung galt vor dem 1. Januar 2026 nur in zwei Extremfällen. In Paragraph 2 des WPflG hieß es dazu schlicht, Paragraph 3 gelte ‚im Spannungs- oder Verteidigungsfall‘.

Man hätte ja auch den Spannungsfall ausrufen können, stattdessen gibt es dieses erbärmliche Rumgewiesel.

[–] plyth@feddit.org 2 points 1 day ago

(5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

Das kommt noch.