this post was submitted on 28 Mar 2026
25 points (100.0% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
5466 readers
532 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
___
Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":
- Postet hier zu allen Themen, die euch interessieren (soweit sie den anderen Regeln genügen)
- Posts oder Antworten, die einen Archive[.]today (oder eines der Derivate) beinhaltet, werden kommentarlos gelöscht
- Es werden Posts zum Thema Nahost / Palästina/Israel hier auf Dach gelöscht.
- Dasselbe gilt für Wahlumfragen à la Sonntagsumfrage.
- Bitte Titel von Posts nur sinnerweiternd und nicht sinnentstellend verändern. Eigene Meinungen gehören in den Superkommentar oder noch besser in einen eigenen Kommentar darunter.
- Youtube Videos bitte nicht ohne eine zusätzliche Zusammenfassung posten
___
Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 2 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Dass bei dir Klausel 3 im Vertrag steht bedeutet nicht, dass sie automatisch bei allen vorhanden sein muss.
Hast du die Hausleitung schon darauf hingewiesen, dass die Klausel im Vertrag gestrichen wurde?
Das wird vermutlich der Aufhänger sein, um den es im schlimmsten Fall gehen wird: War die Klausel von Anfang an oder erst nachträglich gestrichen worden?
Wenn die Klausel erst nachträglich gestrichen wurde, müsste der Vermieter ja eine unterschriebene Version des Vertrags ohne Streichung vorweisen können. Üblicherweise bekommen ja beide Vertragsparteien eine Ausfertigung, unter anderem aus diesem Grund.
nicht nachträglich gestrichen