Es geht um 14 Regalmeter Akten – und um die Frage, ob das Kanzleramt unter Friedrich Merz (CDU) den Bundestag in die Irre geführt hat. Im November 2025 wurde öffentlich, dass es das Bundeskanzleramt über Jahre hinweg versäumt hatte, bei Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) die Rückgabe von 178 Ordnern mit amtlichen Unterlagen durchzusetzen. Das erlaubte es dem heute 82-Jährigen, die Dokumente im Juni 2025 in die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) verbringen zu lassen – statt in das für amtliche Dokumente zuständige Bundesarchiv.
Jetzt muss sich der heutige CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) gegen den Vorwurf verteidigen, in dieser Sache im Parlament die Unwahrheit gesagt zu haben. Denn Ende Februar war Frei noch Kanzleramtsminister unter Friedrich Merz – und er behauptete in einer Ausschusssitzung, dass es sich bei den Unterlagen in den 178 Schröder-Ordnern "größtenteils um Kopien von Akten" handele, "die im Bundeskanzleramt ebenfalls vorlägen und entsprechend verwaltet würden".
[...]
Der bekannte Archivrechtler Thomas Henne hatte immer wieder kritisiert, dass das Kanzleramt zu wenig tue, um von ehemaligen Regierungschefs amtliche Unterlagen zurückzufordern. "Ich vermute, es geht um die Verhinderung eines Präzedenzfalls, denn wenn eine solche Eigentumsherausgabe einmal verlangt würde, würde dieselbe Forderung in vielen anderen Fällen erhoben", sagte er.
Jetzt fügte Henne hinzu: "Es geht offenbar darum, dass man die Sorge hat, dass Vorgänge aufgedeckt werden, die auch für die jetzige Regierung unangenehm sein können."