Sehr schlau auch wie sie das durch einen abgeänderten Namen bewiesen hat. Gut zu hören, dass unser Rechtssystem auch mal funktioniert.
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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3000 € empfinde ich als viel zu wenig. Das tut nicht genug weh, um wirklich abzuschrecken.
Wer einen ausländisch klingenden Namen hat, bekommt häufig schwerer eine Wohnung. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Makler solche Wohnungssuchende nicht benachteiligen dürfen. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln erhält Schadenersatz.
Ich habe letztens bei der Wohnungssuche eine Mieterin kontaktiert die einen Nachmietenden gesucht hat. Da hieß es dann vom Vermieter gäbe es die Vorgabe, dass der Nachmietende entweder eine Frau oder ein altes Ehepaar sein muss.
Für 3.000€ sollte ich da vielleicht auch ne Klage draus machen.
Es gibt auch Fälle, in denen das AGG nicht greift, z. B. wenn das Vermiety oder Angehörige auf dem gleichen Grundstück wohnen.
Sorry, Diskriminierung gegen Männer wird nicht geahndet. Good luck.
Mach
Also wichtig immer einladen und anschließend die Wohnung einfach anders vergeben.
Oder so wird zumindest die Konsequenz aussehen.
Ja aber das kostet wenigstens Ressourcen
Auf der anderen Seite kostet es aber auch die Ressourcen der Familien, die diskriminiert werden, nun aber hoffnungsvoll zu jeder Besichtigung dackeln.
Ich habe leieder auch keine Lösung für das Problem. Da Urteil ist auch richtig, aber irgendwie...weiß ich auch nicht.
Ob bei der Wohnungsbesichtigung jetzt 41 oder 42 Leute sind, macht nicht so einen großen Unterschied.