this post was submitted on 24 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Errr, hier unterbricht niemand eine Reise. Man beendet seine Reise. Und wie in aller Welt könnte das die Bahn überhaupt überprüfen? Anscheinend ist das "Problem" eher die ungerechte Preisgestaltung, dafür kann der Kunde ja nun wirklich nichts.
Es klingt für mich im Artikel oft so als würden die Kunden in z.B. München halt machen und dann später weiterfahren, sie fahren ja aber nicht weiter, was ja genau der Punkt ist. Die Argumentation führt irgendwie am Punkt vorbei
Finde ich eigentlich nicht. So wie ich es verstehe, ist mit "keine Unterbrechung" einfach gemeint, dass du die Fahrt mit der gebuchten Verbindung machen musst und nicht davon abweichen darfst. Das ist der Verstoß gegen die Bedingungen und damit unabhängig davon, wie lang die Unterbrechung ist und was du in der Zeit in München machst, also egal, ob du mit einem anderen Zug irgendwohin weiter fährst, die Pinakothek besuchst oder für immer dort bleibst.
Naja, man kann halt nach dem aussteigen nicht einfach einen späteren Zug nehmen, um die Fahrt weiterzuführen. Unterbrechen impliziert ein Weiterfahren
Naja, im Artikel geht der Satz ja noch spezifisch relevant weiter:
Die Regelung wird weiterhin im Artikel auch ziemlich genau erklärt. Inklusive der "Überprüfungsmöglichkeiten.
Im Artikel geht nicht hervor was davon tatsächlich in den Bevörderungsbedingungen steht. Also hab ich mal reingesehen und hab nicht mal allgemeine Klauseln zu "Unterbrechung" gesehen. Weder bei DB noch ÖBB.
Hab dann noch weiter reingelesen, und der ÖBB schreibt sogar extra bei Standardtickets "Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen"*!
Also weiß nicht was der Artikel da ranziehen will, aber ich glaube die Behauptungen sind falsch und es ist vertraglich erlaubt jederzeit irgendwo auszusteigen wie man lustig ist.
*Die ÖBB setzt außnahmen, aber nur für ein paar (7) Österreichische Städte. Außerdem nur wenn das Start oder Endbahnhöfe sind. Nicht sicher was es damit auf sich hat aber trifft hier ja nicht zu, geht wahrscheinlich um Entschädigung durch ÖPNV Verspätung o.ä.
Das sind ja die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ich vermute, hier geht es um "spezifische Beförderungsbedingungen" von Sparpreisen.
Ah, hier. unter B 1.3.1.3.4:
Aber auch ein gefundenes Fressen für Deutschlehrer, die Formulierung. 😂. Wetten, dass ich kann? Ihr wollt, dass ich nicht darf!
Stimmt, da wäre es. Bringt uns dann aber wieder zur ursprünglichen Thematik
Das hier scheint dann weiter völlig haltlos dazustehen.
PS: Siehst du bei der DB eine ähnliche Klausel, oder steht da wirklich nichts?
Ne, so wie ich das hier lese (sie verweisen bei internationalen Sparpreisen auf 10.3), ist das bei der DB explizit erlaubt.