this post was submitted on 27 Dec 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich finde den zitierten Satz komisch, da zunächst von mehreren Auftraggebern gesprochen wird, letztendlich dann wieder nur ein einziger, die Fa. Krause, herausgepickt wird.
Joa, ein bisschen komisch formuliert, aber mMn zu wenig, um da ne Scheinselbstständigkeit draus drehen zu wollen und erst recht, wenn man von allen Beispielen spricht.
Dem Sozialgericht wird zur Entscheidungsfindung auch mehr zur Verfügung gestanden haben als der eine Satz.
Aber der Artikel spricht ja gerade davon, dass die Gerichte neuerdings vermehrt anders urteilen und daher bestimmte Faktoren (wie mehrere, unabhängige Auftraggeber) nicht mehr so gewichtet werden wie vorher. Stattdessen spielen andere Faktoren (vor allem, wie relevant die Freiberufler für die Unternehmen sind) eine größere Rolle.
Du kannst daher nicht aufgrund dieses Satzes behaupten, dass es sich hierbei um eine Scheinselbstständigkeit handeln würde, vor allem, wenn der Artikel selber noch andere Beispiele nennt, in denen explizit gesagt wird, dass ein Auftraggeber auch extra drauf geguckt hat, dass die bisherigen Anforderungen und Grenzen zur Scheinselbstständigkeit gewahrt wurden!