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[–] SapphireSphinx@feddit.org 30 points 6 days ago* (last edited 6 days ago) (2 children)

Das Amtsgericht Mannheim hat am Mittwoch einen 27-jährigen Polizisten freigesprochen. Die Anklage gegen ihn lautete: Er soll einem verhafteten Mann fünf Päckchen Marihuana untergeschoben haben.

[...]

Das Gericht geht trotz dieser rechtlichen Einordnung davon aus, dass der 27-jährige Polizist dem Festgenommenen die Drogen zwischenzeitlich untergeschoben hatte. Dieses Verhalten sei aber in der Gesamtschau in diesem Verfahren strafrechtlich nicht ausschlaggebend.

Noch Fragen?

[–] kossa@feddit.org 14 points 6 days ago* (last edited 6 days ago)

Hm, wenn man sich §344 StGB anschaut, ist das zwar schlüssig. Aber dann ist vielleicht der Paragraph dumm und sollte mal erweitert werden um "wer die Tatbestände erhöht" oder so. Gut, da kann das Gericht nichts für.

Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht im Zweifel irgendein anderes Tatbestandsmerkmal ausschlaggebend hätte sein können. Da waren Staatsanwälte und Richter faul, oder, plausibler, wollten den Polizisten nicht verurteilen.

Edit: Verleumdung hätte man z.B. mal prüfen können.