DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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ja aber wo ist das strafrechtlich relevant?
Mehr als einen Partner zu haben ist gesetzlich (sprich: in Form einer amtlichen Ehe oder Lebenspartnerschaft) nicht zulässig.
Natürlich ist diese kirchliche Segnung keine rechtskräftige Ehe und somit auch nicht an Eherecht gebunden, aber mit der Trennung von Religion und Staat halten die es ja nicht so genau, also kann man genauso kirchliches Recht zum Gesetz erheben wie man kirchliche Handlungen nach amtlichen Maßstäben bestrafen kann.