this post was submitted on 12 Oct 2025
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Arbeitsleben

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Mit einer Krankschreibung geht für die Krankenkasse eine abzurechnende Untersuchung einher. Da steht dann ähnliches, wie 'Ausführliche eingehende Untersuchung und Beratung (auch telefonisch)" auf der Rechnung. In der Praxis sind es oft 30sek bis 1min, in denen der Arzt anwesend ist.

  1. Wenn es,ausreicht einen Patienten auf 2,5m Abstand als Arbeitsunfähig identifizieren zu können, würde ich dies als 'offensichtlich' bezeichnen. Es resultiert die Frage, ob für diese Fälle ein Arzt notwendig ist und eine günstigerer erlaubten Abrechnungsposten, ohne den Arzt, möglich und die Kassen entlasten würde.

  2. Wenn der Arzt sehr zuwenig Zeit hat, ist das System überlastet. Zur Entlastung, ist die Verlängerung der Frist, um medizinische unnötige Arztbesuche zu vermeiden und dad Aystem zu entlasten folgerichtig.

  3. Kosten - Ein Krankheitstag erzeugt beim Arbeitgeber Kosten. Es ist das Risiko, das Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beeinflussen können. Wenn es begründeten Verdacht auf Missbrauch und somit Betrug gibt, kann bereits jetzt eine AU ab dem ersten Tag gefordert werden. In diesen Fällen wäre es auch akzeptabel einen Abrechnungsposten, wie im Punkt 1 erwähnt, dem Patienten ohne Kassenleistung privat zu verrechnen. Gleiches sähe ich auch für den Fall, dass der Arzt keine Arbeitsunfähigkeit feststellen kann und der Besuch keinen anderen Zweck dient. Gibt es keinen begründeten Verdacht und wird z.B. pauschal im Arbeitsvertrag gefordert, sähe ich den Arbeitgeber in der Zahlungspflicht.