this post was submitted on 22 Aug 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] Saleh@feddit.org 8 points 4 months ago (1 children)

Klingt nach einer Examensfrage:

Die Partei G verteilt zu einer anstehenden Wahl Informationsmaterial. Dieses wird in die Briefkästen der Anwohner eines Stadtviertel eingeworfen. Ein Vertreter der Partei C angelt diese Schriftstücke aus den verschlossenen Briefkästen und wird dabei durch Anwohner A auf Video aufgenommen.
Erläutern Sie welche Straftatsbestände in Betracht kommen.

Betrachten Sie folgende Varianten:

  • Das Informationsmaterial der Partei G ist ein einem verschlossenem Umschlag / Das Informationsmaterial hat keinen Umschlag
  • Die Briefkästen sind an der Außenwand angebracht und vom öffentlichen Straßenland zugänglich / Die Briefkästen befinden sich im Hausflur hinter der geschlossenen Hauseingangstür. Der Vertreter der Partei C wurde nach einem Klingeln hineingelassen
[–] RidderSport@feddit.org 4 points 4 months ago

Ich würde sagen es ist eindeutig ein Diebstahl wobei es um eine geringwertige Sache geht. Eventuell könnte es ein besonders schwerer Fall i.S.d § 243 I Nr.2 handeln, da ein Briefkasten ein verschlossenes Behältnis sein dürfte aber jedenfalls gegen Wegnahme besonders gesichert ist.