this post was submitted on 03 Apr 2025
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Niedersachsen
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Genau. Besser wäre sicher eine gepflasterte (nicht asphaltierte) Fläche oder ein unbestellter Acker gewesen. Wenn dann was passiert wäre, weil irgendwas Brennbares in der näheren Umgebung übersehen wurde oder wegen Funkenflug, wär das m.E.n. unter Fahrlässigkeit abzubuchen. Aber das?
Er muss dennoch das Gericht irgendwie davon überzeugt haben, dass er auf dem Dach der Schule das Thermit angezündet hat ohne die Absicht zu haben, dass das Schulgebäude in Brand gerät.