this post was submitted on 30 Mar 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich kann mir gut vorstellen, dass die Autos, die beim Händler in der Ausstellung stehen, in einem solchen Fall durch die Versicherung ersetzt werden. Wahrscheinlich greift dann eine andere Versicherung (so eine Art gewerbliche Hausratversicherung) anstatt die KfZ-Versicherung. Der Händler kann ja mit dem Geldwert in dem Fall nichts anfangen, da er ja dann keine Ware mehr hat, bzw. müsste er dann neue Fahrzeuge anschaffen.
Anders kann ich mir das bei einem bereits verkauften und somit zugelassenen Fahrzeug vorstellen: hier würde ja im Schadensfall die KfZ-Versicheung greifen. Je nach Art der Versicherung (Voll- oder Teilkasko) und der Umstände (Vandalismus) kann es dann entweder zu einer Restwerterstattung (nur Geld) oder einen vollwertigen Ersatz (neues Auto) kommen.